Vom Airport in die Justizvollzugsanstalt
(ots) - Flughafen Hannover:
Am 12.04.2019 nahm die Bundespolizei einen 26-jährigen somalischen
Staatsangehörigen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines
Fluges nach Istanbul fest.
Gegen den Betroffenen bestand ein Haftbefehl wegen
Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Bereits 2016 zu
einer Geldstrafe in Höhe von 1.100,- EUR verurteilt, beglich er die
offene Rechnung mit der Justiz jedoch nur teilweise und entzog sich
im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung.
Aufgrund Mittellosigkeit erfolgte die Überstellung zur
Justizvollzugsanstalt Hannover zum Antritt der fälligen -34- tägigen
Restersatzfreiheitsstrafe.
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Frank Steigerwald
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Datum: 12.04.2019 - 12:04 Uhr
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