Notruf der Polizei missbräuchlich genutzt
(ots) - SI / Bielefeld / Gadderbaum - Ein 48-jähriger
Bielefelder gab am Samstag, den 13.04.2019, über den Notruf an, Hilfe
für einen Schwerverletzten in Löhne zu benötigen. Vor Ort trafen die
Beamten keine hilfesuchende Person an.
Gegen 20:00 Uhr traf der Anruf in der Leitstelle der Bielefelder
Polizei ein. Der Anrufer bat um Hilfe für eine Person in Löhne.
Daraufhin fuhren Beamte der Polizei Herford zu der genannten Adresse,
trafen dort jedoch keine Person an, die Hilfe benötigte. Der
48-jährige Anrufer ist der Polizei bekannt. Er hat bereits mehrere
Polizeieinsätze veranlasst, ohne dass sich jemand in einer Notlage
befand. Deswegen mahnt die Polizei: Wer die Polizei beispielsweise zu
ausgedachten Situationen ruft, kann den Tatbestand des § 145 StGB
"Missbrauch von Notrufen..." erfüllen. Es handelt sich auf keinen
Fall um einen Streich, sondern um eine Straftat, die mit
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden kann. Gegen den Mann
wurde Strafanzeige erstattet.
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Datum: 15.04.2019 - 10:56 Uhr
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