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Gronau - Fahrt mit E-Skateboard beendet

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(ots) - Elektromobilität hat ihre Grenzen: Mit einem
E-Skateboard war am Freitagvormittag ein 31-Jähriger auf der
Dorotheenstraße in Gronau-Epe unterwegs. Polizeibeamte kontrollierten
ihn und stellten fest, dass dafür weder eine Betriebserlaubnis vorlag
noch ein Versicherungsnachweis. Der Gronauer war nach eigenen Angaben
davon ausgegangen, dass er ein solches Fahrzeug auch im öffentlichen
Verkehrsraum nutzen könne. Die Beamten klärten ihn über die
tatsächlichen Gegebenheiten auf: E-Skateboards mit einer
Geschwindigkeit von mehr als sechs km/h dürfen bislang nur im
abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr fahren, zum Beispiel auf
abgegrenzten Innenhöfen oder der Terrasse - eine Ausnahmeverordnung
gibt es noch nicht. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sei
eine Zulassung von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen derzeit auch
nicht vorgesehen für solche Fahrzeugtypen, die schneller als 20 km/h
fahren können - um ein solches handelte es sich im konkreten Fall.
Die Polizeibeamten untersagten dem 31-Jährigen die Weiterfahrt.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/

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Datum: 15.04.2019 - 11:31 Uhr
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