Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Im
Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde ein Rollerfahrer festgestellt,
der ein Kleinkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h ohne die entsprechende Fahrerlaubnis führte. Den 17 Jahre
alten Fahrer erwartet eine Strafanzeige wegen Fahren ohne
Fahrerlaubnis, der 57 Jahre alte Halter des Kleinkraftrades muss sich
wegen des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Die
Weiterfahrt wurde untersagt.
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Datum: 15.04.2019 - 12:17 Uhr
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