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Gefährliche Freizeitbeschäftigung - Gleise sind keine Spielplätze

ID: 2116256

(ots) - Am Wochenende hatte es die Bundespolizei
Karlsruhe gleich zwei Mal mit unerlaubten Aufenthalten im
Gleisbereich zu tun. Samstagabend meldete die Deutsche Bahn, dass im
Bereich Mannheim Mühlauhafen Jugendliche immer wieder auf die Gleise
springen. Die Bundespolizei stellte vor Ort mehrere Personen fest,
die jedoch glaubhaft angeben konnten, die Gleise nicht betreten zu
haben. Anhand von Lichtbildern, die ein weiterer Zeuge gefertigt
hatte, wurde die Aussage unterstützt. Die Beamten haben die Aussagen
der Zeugen aufgenommen und ermitteln nun gegen die noch unbekannten
Personen auf den Lichtbildern. Der Triebfahrzeugführer eines Euro
Citys musste eine Schnellbremsung einleiten, um einen Zusammenstoß
mit den Personen zu verhindern. Durch diese Umstände handelt es sich
hierbei um einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr und somit
um eine Straftat die mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft
werden kann.

Im zweiten Fall musste die Bundespolizei Sonntagabend tätig
werden. Im Bereich des Bahnhofs Niefern-Öschelbronn begab sich ein
11-Jähriger in die Gleise und balancierte auf dem Schienenstrang in
Fahrtrichtung Pforzheim. Auch hier musste der Triebfahrzeugführer
eines Nahverkehrszuges eine Schnellbremsung einleiten und einen
Achtungspfiff abgeben. Durch den Pfiff aufgeschreckt, kletterte der
Junge unverletzt auf den Bahnsteig zurück. Die Beamten werden
aufgrund der Strafunmündigkeit des Jungen das Gespräch mit den Eltern
suchen, um weitere Hintergründe zu erfahren und die
Erziehungsberechtigten auf das gefährliche Verhalten ihres Sohnes
hinzuweisen.

Im Zusammenhang mit diesen Vorfällen weist die Bundespolizei
ausdrücklich darauf hin, dass Bahnanlagen keine Spielplätze sind.
Züge fahren mit hohen Geschwindigkeiten und haben aufgrund ihres
Gewichts einen langen Bremsweg. Beides wird durch Gleisübereschreiter




oft unterschätzt, was zu schweren Unfällen führen kann. Im jedem Fall
stellt das Betreten und Überqueren von Bahnanlagen an einer nicht
dafür zugelassenen Stelle eine mit Bußgeld bewährte
Ordnungswidrigkeit dar.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Daniela Barg
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea(at)polizei.bund.de
www.polizei.bund.de

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Datum: 15.04.2019 - 13:52 Uhr
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