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Nachrichtenverbreitung im Netz - Gut gemeint, aber...

ID: 2116295

(ots) - Ostkreis

Das Internet mit insbesondere den sozialen Medien ist heutzutage
sicherlich eines, wenn nicht das hauptsächliche Kommunikationsmittel,
um möglichst viele Menschen zu erreichen. Damit lassen sich
Nachrichten schnell verbreiten. Aber.............. Einmal im Netz
lassen sich diese Nachrichten nicht mehr kontrollieren. Was
vielleicht gut gemeint war, nimmt eine vielleicht ungewollte
Entwicklung. Eine Nachricht verbreitet sich, gerade wenn es um Kinder
geht, rasend schnell und bleibt nicht regional. Sie erzeugt, oft
verbunden durch einen "Stille-Post-Effekt" Wirkungen wie z.B. Ängste
oder Unsicherheiten, die weder beabsichtigt waren, noch
gerechtfertigt sind. Der Internetuser liest die Nachricht, die bei
ihm genau diese Reaktion auslöst und verbreitet sie weiter, meist in
gutem Glauben, aber eben unreflektiert und ohne Recherche- andere
sollen ja auch gewarnt werden. Aber.... Ist diese Warnung
gerechtfertigt? Kommt die Nachricht, die ich verbreite von der einer
amtlichen Stelle z. B: von der Polizei? Gibt es auf offiziellen
Seiten der Behörden gleichlautende Nachrichten? Ist also überhaupt
etwas dran an der Sache?

Hier ein Beispiel für Ursache und Wirkung:

Im Netz tauchte am Wochenende (12 bis 14 April) ein Beitrag auf,
der sich durch Weiterverbreitung auf mehreren Kanälen in den sozialen
Medien schlagartig ausbreitete und zu vermehrten Reaktionen führte.
Es ging um einen Mann, der in Stadtallendorf mehrfach auffällig
geworden sein soll. Der Beitrag spricht von mehreren Zeugen, nach
deren Aussage sich der Mann aus unerklärten Gründen Kindern genähert
haben soll. Es gibt dann noch eine kurze Beschreibung des Mannes und
der Örtlichkeiten, sowie die Bitte, verstärkt auf die Kinder
aufzupassen und sie im Umgang mit Fremden zu unterrichten, sowie im
Verdachtsfall sofort die Polizei anzurufen.





Im Tenor hieß es in den besorgt und ängstlich klingenden
Kommentaren: Echt oder Fake? Ist die Polizei informiert? Wie sollen
wir uns verhalten? Dürfen die Kinder noch nach draußen?

Tatsächlich fiel in Stadtallendorf am 12. April ein Mann auf. Die
Polizei hatte den Mann nach Hinweisen anwesender Eltern überprüfte,
die Identität festgestellt und einen Platzverweis ausgesprochen.
Anhaltspunkte für eine strafrechtlich relevantes Verhalten sowie die
Notwendigkeit einer Warnung der Bevölkerung hatten sich nicht
ergeben. Ein am 05. April gemeldetes Geschehen in einem Markt in der
Innenstadt Stadtallendorfs erwies sich nach ersten Ermittlungen als
mögliche Verwechselung. Ein Mann nahm einem Mädchen die Baseballkappe
ab und erklärte dann verdutzt: "Ach Du bist es ja gar nicht". Der
Mann setzte ihr die Kappe wieder auf ging weg und zuckte nach dem
Ansprechen durch die Mutter nur kurz die Achsel bevor er weiterging.
Auch diesem Fall ging die Polizei nach. Der Mann blieb unerkannt. Die
Fahndung verlief erfolglos. Ob die Männer vom 05 und 12 April
identisch sind, steht derzeit überhaupt nicht fest.

Jetzt kann man sicherlich diskutieren, dass der Eintrag dann ja
seine Berechtigung hat, denn es war ja tatsächlich etwas. Aber hat
auch die wohl nicht beabsichtigtem, aber erzielte Wirkung die
Berechtigung?

Die Polizei geht grundsätzlich sämtlichen Hinweisen nach! Die
Polizei bittet daher dringend darum, nur behördlich bestätigte
Nachrichten dieser Art weiter zu verbreiten. Jede Bürgerin und jeder
Bürger darf sicher sein, dass die Polizei die Bevölkerung immer dann
informiert, wenn sich aus den Ermittlungen und Befragungen auch nur
ansatzweise ergibt, dass eine Gefahr besteht. Die Polizei rät
grundsätzlich und unabhängig von einem Vorfall, Kinder im Umgang mit
Fremden vorzubereiten. Dazu gibt es u.a. vom Landeskriminalamt Hessen
eine Broschüre, die darüber informiert. (Kinderansprecher "... da
steht ein Kastenwagen...").

Martin Ahlich




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Datum: 15.04.2019 - 14:04 Uhr
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