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Einsatz zur Bekämpfung von Hauptunfallursachen und verbotener Kraftfahrzeugrennen

ID: 2116437

(ots) -
Im Rahmen eines behördenübergreifenden Schwerpunkteinsatzes
richteten Polizeibeamte sowie Mitarbeiter der kommunalen
Verkehrsüberwachung von Freitag (12. April) auf Samstag (13. April)
Kontrollstellen im Duisburger Norden ein. Ziel des Einsatzes war es
unter anderem, die Hauptunfallursache Geschwindigkeit zu bekämpfen
und zeitgleich verbotene Kraftfahrzeugrennen zu unterbinden. Im
Kontrollzeitraum von 21:00 Uhr bis 3:00 Uhr gingen den Polizisten und
kommunalen Ordnungshütern hierbei zahlreiche Verkehrssünder ins Netz.
Insgesamt 65 Verkehrsteilnehmer erhielten wegen überhöhter
Geschwindigkeit ein Verwarngeld. In 13 weiteren Fällen müssen die
Fahrzeugführer mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen, weil
sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener
Ortschaft um mindestens 21 km/h überschritten. Hierunter befanden
sich drei BMW-Fahrer, die mit 97 km/h auf der Duisburger Straße, 95
km/h auf der Weseler Straße und 84 km/h auf der Buschstraße unterwegs
waren. Neben einem Bußgeld in Höhe von 160 - 200 Euro erwartet die
Spitzenreiter auch ein Fahrverbot von einem Monat und jeweils zwei
Punkte in Flensburg. Auf der Duisburger Straße kontrollierte die
Polizei weitere hochwertige Fahrzeuge, die der Raser- und Poserszene
zuzurechnen sind. Die Spezialisten stellten bei 13 Fahrzeugen
bauliche Veränderungen fest, durch welche die Betriebserlaubnis an
Ort und Stelle erlosch. Bei einer Mercedes E-Klasse war das
Luftfahrwerk so tief eingestellt, dass die Polizisten bereits beim
Einfahren in die Kontrollstelle Schleifgeräusche wahrnahmen. Der
Verdacht sollte sich bestätigen: Der Wagen lag so tief, dass die
Reifen an den ausgebeulten Radkästen schliffen. Anhand von
Kontrollberichten hält die Polizei nach, ob die technischen
Veränderungen binnen kurzer Zeit zurückgebaut werden. Gleich drei




Fahrzeuge zogen die Ordnungshüter aus dem Verkehr, weil sich bei
Überprüfung der Halterdaten herausstellte, dass die Autos ohne
gültigen Versicherungsschutz im Straßenverkehr bewegt wurden. Die
Fahrer müssen allesamt mit einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen
das Pflichtversicherungsgesetz rechnen. Weitere Verstöße
sanktionierten die Ordnungshüter mit 27 Verwarngeldern und drei
Ordnungswidrigkeitenanzeigen (Nichtanlegen Sicherheitsgurt, Fehler
beim Abbiegen, Handy am Steuer). (dab)




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Fax: 0203/2801049

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Datum: 15.04.2019 - 15:17 Uhr
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