Subunternehmer handeln nicht immer selbstständig -
Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut decken umfangreichen Sozialbetrug auf
(ots) -
Ein 49-jähriger aus dem Landkreis Freising wurde wegen
Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 81 Fällen vom
Amtsgericht Landshut zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht
Monaten verurteilt, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung.
Die Ermittlungen der Kontrolleure der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit Landshut ergaben, dass der Verurteilte mit seiner im
Baubereich tätigen Firma über einen Zeitraum von fast fünf Jahren
Sozialversicherungsbeiträge von über 340 000 Euro vorenthielt. Der
Verurteilte warb Subunternehmer als Bauarbeiter meist aus seinem
Bekannten- und Verwandtenkreis in Rumänien an. Arbeitsort,
Arbeitszeit, sogar die Pausenzeiten wurden vom Verurteilten
vorgegeben. Keiner der Subunternehmer verfügte über eigene
Betriebsmittel, Arbeitsgeräte oder Fahrzeuge. Die weder persönlich
noch sachlich unabhängigen Subunternehmer übten jedoch keine
selbstständige Tätigkeit aus und unterlagen somit der
Versicherungspflicht und waren vom Verurteilten an die zuständigen
Einzugsstellen zu melden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Landshut
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Telefon: 0871-806-1031
E-Mail: presse.hza-landshut(at)zoll.bund.de
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Datum: 16.04.2019 - 07:19 Uhr
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