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(UL) Ulm - Betrüger scheitert doch / Hartnäckig wehrte sich eine Ulmerin jetzt gegen einen Betrüger am Telefon.

ID: 2117620

(ots) - Zum dritten Mal innerhalb weniger Tage hatte die Frau
am Dienstag einen Anruf des Mannes erhalten. Sie habe Geld gewonnen,
behauptete der Unbekannte. Er wollte unbedingt die Kontodaten der
Ulmerin erfahren. Doch die war aufmerksam und misstrauisch genug. Sie
ließ den Mann abblitzen. Zuletzt drohte sie mit der Polizei. Dass
auch er jetzt drohte, ließ die Ulmerin kalt. Sie verständigte die
Polizei. Die ermittelt jetzt gegen den Anrufer. Und sie lobte die
73-Jährige ob ihres überlegten Verhaltens. Denn die Anrufer setzen
entweder auf die Vertrauensseligkeit ihrer Opfer oder darauf, dass
sie sich unter Druck setzen lassen. Da kamen sie bei der Seniorin aus
Ulm aber an die Falsche.

Die Polizei rät:

- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie
teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn
einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen
gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige
Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180...,
0137...).
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine
Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen,
Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt
und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine
Antworten.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen
Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung
anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an.
Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen




sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
- Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge
und Ihre Telefonrechnung.
- Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder
Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb
einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich
zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
- Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche
Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die
Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags
einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag
erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen
und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung
begleichen.
- Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des
Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im
Zweifel Anzeige bei der Polizei.

Diese und noch mehr Tipps unter www.polizei-beratung.de.

++++++++++ 0718421

Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 17.04.2019 - 11:23 Uhr
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