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Gescher/Kreis Borken - Kooperative Kontrollaktion erfolgreich

ID: 2117802

(ots) -
Auf den Transport von Gülle, Tieren und auf Kühltransporte
richtete sich am Dienstag, 16.04.2019, der Fokus einer besonderen
Kontrollaktion. Das Ergebnis spricht eine eindeutige Sprache: Mehr
als die Hälfte der kontrollierten Fahrzeuge boten einen Anlass, etwas
zu beanstanden.

Zahlreiche beteiligte Behörden und Institutionen zogen bei der
Aktion an einem Strang: Kräfte der Gruppen Borken und Ahaus des
Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde, unterstützt durch die
Kradgruppe, hatten sich an der Kontrollstelle in Gescher ebenso dazu
eingefunden wie Vertreter des Veterinäramtes, der
Lebensmittelüberwachung, der Landwirtschaftskammer sowie der
Bußgeldstelle. Gemeinsam wurde eine kooperative Schwerpunktkontrolle
zur Bekämpfung von speziellen Verstößen im gewerblichen Güterverkehr
durchgeführt.

Eingerichtet worden war die Kontrollstelle auf dem Gelände des
Interkommunalen Bauhofes in Gescher an der B 525: Zwischen 08.00 Uhr
und 15.00 h kontrollierten dort die Kontrollteams die Fahrzeuge.
Kradfahrer der Polizei trafen eine Vorauswahl aus dem fließenden
Verkehr der umliegenden Straßen und geleiteten die Transporte
anschließend zur Kontrollstelle. Dort stellte sich heraus, dass mehr
als die Hälfte der 31 kontrollierten Fahrzeuge zu beanstanden waren.

Durch die Polizei wurden unter anderem Verstöße im Bereich des
Fahrpersonalgesetzes festgestellt, das heißt Überschreitungen der
Lenk- und Ruhezeiten bzw. eine falsche und fehlerhafte Handhabung der
Aufzeichnungstechnik: Ein Fahrzeugführer z.B. fuhr mit zwei
Fahrerkarten, um seine Arbeitszeit entsprechend aufteilen zu können.
Eine Karte wurde, unabhängig der Anzeigenfertigung eingezogen.
Darüber hinaus wurden Mängel in der Ladungssicherung sowie der
Ladungsgewichte konstatiert. Folge daraus war ein Verwiegen der




Fahrzeuge mit anschließender Anzeigenfertigung bzw. ein Untersagen
der Weiterfahrt bis zur Sicherung der Ladung. Bei ausländischen
Fahrzeugführern führten die Verstöße zur Erhebung von
Sicherheitsleistungen, die vor Ort entrichtet werden mussten.

Durch das Veterinäramt wurden neun Transporte geprüft: Die
anwesende Tierärztin stellte fehlende Befähigungsnachweise der Fahrer
von Tiertransporten fest sowie fehlende Zulassungsnachweise nach der
Tierschutz Transport Verordnung. Vorhandene Transportbescheinigungen
wurden teils falsch beziehungsweise lückenhaft geführt oder
tierseuchenrechtliche Auflagen wie das Reinigen von leeren Fahrzeugen
nicht beachtet. Die Beladungsdichte bei einem
Schlachtschweinetransport aus den Niederlanden wurde nicht beachtet,
was auch zu einer Überladung mit anschließender Ahndung führte. Auf
ein Umladen der Tiere wurde in diesem Fall aus Gründen des Tierwohls
verzichtet, da die kurze Restfahrt zum Schlachthof für die Tiere
weniger Stress bedeutete als ein Umladevorgang. Nutz- und
Schlachttiere wurden teils gemeinsam auf einem Transport befördert,
was nicht erlaubt ist. Auf einem Transporter befand sich eine nicht
transportfähige Schlachtkuh. Dies führte auf Anordnung der Tierärztin
zu einem Umladen der Tiere vor Ort auf einen anderen Transporter. Von
Seiten der Veterinärbehörde werden in den vorliegenden Fällen
Bußgeldverfahren bzw. anderweitige Maßnahmen eingeleitet. Darüber
hinaus lagen auch hier Verstöße in Sachen Überladung und Fahrpersonal
vor.

Durch die Lebensmittelüberwachung wurden zehn Kühltransporte
geprüft: Dabei handelte es sich unter anderem um Schweinehälften,
Geflügelreste für die Tierfutterherstellung, Wurstwaren, Salate,
Sauermilch, Fisch und Asia-Produkte. Verstöße im Sinne der
Lebensmittelüberwachung wurden dabei nicht festgestellt. Jedoch lagen
auch bei diesen Transporten Verstöße im Bereich Ladungssicherung vor.

Durch die Landwirtschaftskammer wurden vier Transporte geprüft:
Bei zwei Transporten wurden Gülleproben entnommen. Prüfberichte
wurden hierzu gefertigt. Ob diese zu weiterführenden Maßnahmen
(Bußgeldverfahren) durch die Landwirtschaftskammer führen, konnte vor
Ort noch nicht gesagt werden. Bei diesen Transporten wurden Gärreste
aus einer Biogasanlage sowie Rindergülle transportiert. Bei zwei
weiteren Transporten handelte es sich um Leerfahrten. Gerade bei den
Gülletransporten fiel auf, dass sich nach circa zwei Stunden
Kontrollzeit keine Fahrzeuge dieser Art mehr auf oder in der Nähe des
Kontrollbereiches befanden.

An fast allen kontrollierten Fahrzeugen fand eine kooperative
Kontrolle statt. Das bedeutet: Zur Kontrolle der Polizei kamen je
nach Fahrzeugtyp immer noch Vertreter des entsprechenden Fachbereichs
hinzu, die ihren Bereich prüfte und auch hier Berichte, Anzeigen und
Vorgänge fertigten.

Der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Borken wird in Zukunft
weitere gemeinsame Kontrollaktionen durchführen. Darüber hinaus
finden Kontrollen des gewerblichen Güter-/Personenverkehrs auch aus
dem täglichen Dienst heraus statt.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell


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