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Mehrere Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche - Staatsanwaltschaft und Polizei warnen vor Missbrauch des gängigen Video-Ident-Verfahrens durch Betrüger

ID: 2117889

(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen:

Gegen insgesamt fünf Personen aus dem Landkreis Tübingen ermitteln
die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen
wegen des Verdachts der leichtfertig begangenen Geldwäsche nach § 261
(5) StGB. Die Verdächtigen hatten Konten eröffnet, die dann von noch
unbekannten Betrügern zur Geldwäsche benutzt wurden.

Die Beschuldigten hatten sich alle über das Internet online auf
scheinbare Stellenangebote beworben. Dass sich hinter dem angeblichen
Arbeitgeber keine seriöse Firma verbirgt, sondern Betrüger am Werk
sind, war nicht erkennbar. So eröffneten die Bewerber teilweise
unwissend über das sogenannte Video-Ident-Verfahren Bankkonten, über
die die Betrüger dann ihre kriminellen Transaktionen abwickeln
konnten.

Das Video-Ident-Verfahren ist für die Eröffnung eines Bankkontos
oder den Abschluss eines Mobilfunkvertrags gängige Praxis. Allerdings
haben auch Kriminelle dieses Verfahren für eigene Zwecke entdeckt und
richten mit Hilfe oft ahnungsloser Jobsuchender Konten ein. Durch
Manipulation des E-Mail-Schriftverkehrs gelingt es den Betrügern,
sich selbst die Zugriffsdaten für die Konten zu verschaffen. Die
eigentlichen Kontoinhaber haben hingegen keinen Zugriff und wissen
folglich in der Regel nicht, was auf dem Konto vor sich geht.

In den vorliegenden Fällen wurde den Bewerbern zum Teil
suggeriert, eine derartige Kontoeröffnung sei für Abrechnungszwecke
erforderlich. Teilweise wussten die Personen aber gar nicht, dass mit
den z.B. angeforderten Fotos des Ausweises, Videosequenzen und
anderen persönlichen Daten ein Konto eröffnet wird. Sie vertrauten
darauf, dass das Verfahren zur Legitimation gegenüber dem zukünftigen
Arbeitgeber erforderlich sei. Tatsächlich fielen die Bewerber auf




Betrüger herein, die über die einschlägigen Internetportale zum
Schein Waren zum Kauf anbieten. Sie weisen die Käufer an, den
Kaufpreis auf die mit der Identität der Jobsuchenden eröffneten
Konten zu überweisen und verfügen dann über das Geld, natürlich ohne
jemals die angebotene Ware zu übersenden. Das betrügerisch erlangte
Geld wird so "gewaschen".

Auch wenn die Kontoinhaber meist nichts von den Betrugshandlungen
wissen, machen sie sich dennoch unter Umständen wegen leichtfertiger
Geldwäsche strafbar. Das Kriminalkommissariat Tübingen wird nach
Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Tübingen
entsprechende Anzeigen vorlegen.

Die Behörden mahnen zur Vorsicht und raten grundsätzlich, nie für
andere ein Konto zu eröffnen oder das eigene Konto anderen Personen
zur Verfügung zu stellen. Auch in der Hoffnung auf einen Arbeitsplatz
sollten sensible Daten, die für eine Kontoeröffnung missbraucht
werden könnten, nicht per E-Mail verschickt werden. Spätestens wenn
ein angeblicher Arbeitgeber ein Video-Ident-Verfahren verlangt,
sollte dies unbedingt abgelehnt werden. (ak)




Rückfragen bitte an:

Andrea Kopp (ak), Tel. 07121/942-1101

Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Reutlingen, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 17.04.2019 - 14:01 Uhr
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