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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) erhoben

ID: 2117918

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 5. April 2019 vor
dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

die 47-jährige deutsche Staatsangehörige Mine K.

erhoben. Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als
Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung
"Islamischer Staat" (IS) beteiligt (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs.
1 Sätze 1 und 2 StGB) sowie sich, ohne dass dies durch die
Erfordernisse des bewaffneten Konflikts geboten war, Sachen der
gegnerischen Partei in erheblichem Umfang völkerrechtswidrig
angeeignet zu haben (§ 9 Abs. 1 VStGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Mine K. fasste spätestens Ende des Jahres 2014 den Entschluss,
nach Syrien auszureisen, um sich dort der ausländischen
terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen
und am Kampf gegen das Regime des syrischen Machthabers Assad sowie
dem Aufbau eines islamischen Staates nach dem Vorbild der Scharia zu
beteiligen. Zu diesem Zweck heiratete sie nach islamischem Recht
im Januar 2015 von Deutschland aus per Videotelefonie einen zu diesem
Zeitpunkt in der Türkei aufhältigen IS-Kämpfer. Im Februar 2015
reiste Mine K. mit ihrem Kind zu ihrem Ehemann in die Türkei. Von
dort ließen sie sich nach Syrien bringen, wo sich die Angeschuldigte
der terroristischen Vereinigung anschloss.

Mine K. war mit ihrem Sohn zunächst für drei Monate in einem
Frauenhaus des IS in Mossul untergebracht, während ihr Ehemann von
der Organisation eine ideologische Schulung erhielt. Anschließend zog
die Familie in eine vom IS zur Verfügung gestellte gemeinsame
Wohnung. Fortan führte die Angeschuldigte den gemeinsamen Haushalt
und ihr Ehemann betätigte sich als Kämpfer bei dem IS. Dieser zahlte




ihnen eine monatliche Zuwendung von ungefähr 250 US-Dollar.

Im August 2015 zog die Angeschuldigte mit ihrer Familie von Mossul
in den Irak nach Tal Afar. Dieses Gebiet war bereits im Juni 2014
durch Kämpfer des "Islamischen Staates" erobert und besetzt worden.
Im Zuge dessen hatte die Terrororganisation Wohnhäuser unter ihre
Verwaltung gestellt, nachdem deren rechtmäßige Bewohner vor den
Truppen des IS geflohen oder von ihnen vertrieben worden waren. Die
Familie der Angeschuldigten erhielt eines dieser Wohnhäuser zur
Nutzung zugeteilt. Diese zog dort bereitwillig ein, um den
Gebietsanspruch der Organisation zu festigen und eine Rückeroberung
durch gegnerische Militärverbände zu erschweren.

Im Dezember 2015 kehrte Mine K. nach Mossul zurück, nachdem ihr
Ehemann bei einem Wachdienst getötet worden war. Der IS stellte
nunmehr die monatlichen Geldzahlungen ein und zahlte aufgrund des
Todes ihres Ehemannes einmalig einen Betrag in Höhe von 1000
US-Dollar an die Angeschuldigte. Diese zog im Mai 2016 mit ihrem Sohn
nach Raqqa um. Dort entschloss sie sich, den IS zu verlassen. Ende
Oktober 2016 reisten sie und ihr Sohn in die Türkei aus und kehrten
in die Bundesrepublik Deutschland zurück.

Die Angeschuldigte wurde am 17. Oktober 2018 nach ihrer Einreise
in die Bundesrepublik Deutschland festgenommen und befindet sich
seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 57 vom 17.
Oktober 2018).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
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Datum: 17.04.2019 - 14:19 Uhr
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