(KA) Rheinstetten - Zeuge stoppt stark alkoholisierten Autofahrer
(ots) - Ein 41-jähriger Pkw-Fahrer stoppte am Dienstag,
gegen 22:00 Uhr, kurzerhand einen betrunkenen, 46-jährigen
Pkw-Fahrer, welcher eine starke Gefährdung des Straßenverkehrs
darstellte.
Der 46-Jährige fuhr starke Schlangenlinien auf der Merkurstraße in
Richtung Bundesstraße 36. Der aufmerksame Zeuge versuchte ihn durch
Hupen und Lichthupen auf seine auffällige Fahrweise aufmerksam zu
machen. Daraufhin stellte der 46-Jährige sein Auto einfach auf der
Gegenfahrbahn ab. Der Zeuge reagierte schnell - er stellte zunächst
sein eigenes Fahrzeug ab und kümmerte sich anschließend um das auf
der Gegenfahrbahn befindliche Auto des 46-Jährigen. Er zog die
Fahrzeugschlüssel ab, beförderte den Betrunkenen aus dem Fahrzeug und
stellte das Auto wieder auf die richtige Fahrbahnseite. Ein derweil
entgegenkommendes Fahrzeug war komplett zum Anhalten gezwungen. Die
Insassen des entgegenkommenden Fahrzeuges informierten schließlich
die Polizei.
Bei einem im Anschluss durchgeführtem Alkoholtest, hatte der
46-Jährige rund zwei Promille vorzuweisen. Der Führerschein wurde
daraufhin einbehalten und zum Abtransport des Autos musste ein
Abschleppdienst hinzugerufen werden.
Christina Krenz, Pressestelle
Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666 1111
E-Mail: karlsruhe.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.04.2019 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2117972
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KA
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (KA) Rheinstetten - Zeuge stoppt stark alkoholisierten Autofahrer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




