(UL) Ulm - Flüchtigen schnell gestellt / Betrunken war ein Mann, der am Mittwoch in Ulm einen Unfall verursacht haben soll.
(ots) - Gegen 16.15 Uhr sei der 51-Jährige mit seinem Auto den
Messelsteinweg entlang gefahren, berichtet die Polizei. Er streifte
ein Auto am Straßenrand. Dessen Spiegel wurde dabei abgerissen. Das
kümmerte den 51-Jährigen offenbar nicht. Er fuhr einfach weiter.
Hinter dem beschädigten Auto war zu dieser Zeit eine Polizeistreife
auf Ermittlungen. Die Polizisten verfolgten den Flüchtigen sofort.
Sie stellten ihn gleich darauf an einer Ampel. Schnell war klar, wie
es zu dem Unfall kommen konnte: Der 51-Jährige war betrunken. Das
bestätigte ein Alkoholtest. Der Mann musste mit zur Blutprobe. Seinen
Führerschein gab er den Polizisten. Jetzt erwartet ihn eine
Strafanzeige und die Kosten für die Reparatur des beschädigten
Wagens.
Fahren unter Alkoholeinfluss ist gefährlich, wie der Unfall zeigt.
Deshalb gelten für Auto- und Radfahrer Promillegrenzen. Wer diese
nicht einhält, muss mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar mit
Führerscheinentzug rechnen:
0,0 Promille: Für Fahranfänger gilt innerhalb der gesetzlichen
Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein absolutes
Alkoholverbot. Für Inhaber eines Führerscheins auf Probe hat eine
Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zusätzlich eine
kostenpflichtige Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit um
weitere zwei Jahre zur Folge.
Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall
verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im
Straßenverkehr zeigt, zum Beispiel Schlangenlinien fährt.
Damit erst gar nichts geschieht empfiehlt die Polizei,
Alkoholgenuss und Fahren strikt zu trennen. Damit alle sicher
ankommen.
Mehr Tipps und Hinweise unter https://www.polizei-beratung.de/them
en-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/alkohol/
+++++++ 0724953
Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
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Datum: 18.04.2019 - 12:44 Uhr
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