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Mannheim: 23-jährige Tatverdächtige wegen des dringenden Verdachts des Trickbetrugs auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim in Untersuchungshaft

ID: 2118720

(ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft
Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde Haftbefehl gegen
eine 23-jährige Frau erlassen. Sie steht im dringenden Verdacht, am
Donnerstag, 14. März 2019 im Stadtteil Neckarstadt einen Trickbetrug
zum Nachteil einer 85-jährigen Frau begangen zu haben.

Die 85-Jährige erhielt am 14.03.2019 gegen 16.00 Uhr den Anruf
eines angeblichen Polizeibeamten, der vorgab, dass zwei Räuber
festgenommen worden seien. Diese hätten eine Liste mit sich geführt,
auf der auch Name, Anschrift und Bankverbindung der 85-Jährigen
aufgeführt seien. Die Frage, ob sie Bargeld zuhause hätte, bejahte
die Seniorin. Anhand durchgegebener Seriennummern von Banknoten habe
der angebliche Polizist anschließend festgestellt, dass die Scheine
gefälscht seien. Zum Umtausch in echte Scheine käme in Kürze eine
Beamtin vorbei, um zunächst die angeblich gefälschten Banknoten
abzuholen. Kurz darauf erschien die 23-Jährige bei der Geschädigten,
gab sich als Polizeibeamtin aus und nahm die angeblich falschen
Geldscheine an sich. Anschließend verließ sie die Wohnung der
85-Jährigen mit dem Hinweis, gegen 20 Uhr das echte Geld zu bringen.
Als die angebliche Polizistin bis 20.30 Uhr nicht erschienen war,
verständigte die Geschädigte die Polizei.

Die Tatverdächtige konnte aufgrund intensiver Ermittlungen des
Fachdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg identifiziert
und am 16. April 2019 in ihrer Wohnung im Stadtteil Neckarstadt
festgenommen werden.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen die Tatverdächtige beim
Amtsgericht Mannheim Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des
Betrugs in Tateinheit mit Amtsanmaßung erwirkt. Nach der Vorführung
beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim am




Mittwochnachmittag wurde die Beschuldigte in eine
Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Inwiefern die Tatverdächtige für weitere ähnlich gelagerte
Straftaten in Betracht kommt, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Ermittlungsgruppe Eigentum
beim Polizeipräsidium Mannheim.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Michael Klump
Telefon: 0621 174-1108
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 18.04.2019 - 13:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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