Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
(ots) - Northeim, Northeim, B 241 zwischen BAB 7 AS
Northeim-West und Berwartshausen
Northeim (schw) - Am Samstag, 20.04.19, gegen 03.10 Uhr wollte
eine Fustw. Besatzung der PI Northeim ein auf der Einbecker
Landstraße in Richtung stadtauswärts fahrendes Kleinkraftrad
kontrollieren, welches ohne Beleuchtung und ohne Kfz-Kennzeichen
unterwegs war. Des Weiteren war eine sehr hohe gefahrene
Geschwindigkeit festzustellen. Nachdem dem Kraftfahrzeugführer des
Kleinkraftrades, ein 17-jähriger Jugendlicher aus Moringen, mittels
Blaulicht und Signalton Haltezeichen gegeben wurde, beschleunigte
dieser seine Fahrt. Über die Westliche Entlastungsstraße, Feldwege
parallel zur B 241 und der B 241 fuhr der 17-jährige weiter Richtung
Höckelheim, um danach seine Fahrt nach Hillerse fortzusetzen. In
Hillerse wendete er sein Fahrzeug und fuhr erneut durch Höckelheim um
dann über den Fußweg der B241 seine Fahrt Rtg. Berwartshausen
fortzusetzen. Um die durch das Fahrverhalten des Flüchtenden
verursachten Gefahren zu unterbinden, wurde der Fahrzeugführer mit
Unterstützung eines weiteren Funkstreifenwagens dazu veranlasst sein
Kraftfahrzeug in Höhe Berwartshausen zu stoppen. Im Zuge des
Anhaltevorganges durch die eingesetzten Beamten wurde ein
Streifenwagen durch Kollision mit einem Straßenbaum stark beschädigt.
Ein eingesetzter Beamter erlitt im Zuge eines Unfalls am Anhalteort
Verletzungen. Zu diesem Zeitpunkt versuchte der 17-jährige mit seinem
Kleinkraftrad erneut zu flüchten, was durch einen Polizeibeamten vor
Ort verhindert werden konnte. Der 17-jährige muss sich wegen seines
gefahrenträchtigen Fahrverhaltens mit seinem nicht zugelassenen
Kleinkraftrad wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in
Verbindung mit Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetzt und die Abgabenordnung verantworten. Der
durch den Unfall verletzte Beamte musste mit einem Rettungswagen ins
Krankenhaus verbracht werden. Insgesamt entstand ein Sachschaden in
Höhe von ca. 10.000,- EUR Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme und den
sich anschließenden Maßnahmen wurde bei dem 17-jährigen noch ein
Messer aufgefunden, welches dem Waffengesetz unterliegt. Ein weiteres
Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetzt wurde eingeleitet.
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Datum: 20.04.2019 - 12:34 Uhr
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