Zwei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für zu Unrecht bezogenes Arbeitslosengeld
(ots) - Weil er über einen Zeitraum von zwei Wochen neben
Arbeitslosengeld auch Lohn aus einem Arbeitsverhältnis bezogen hatte,
wurde ein 33jähriger Mann aus Titisee-Neustadt vom dort ansässigen
Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt, die
für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach
Ermittlungen der Beamten des Hauptzollamts Lörrach sah das Gericht
den Tatvorwurf des Betrugs als erwiesen an. In Anbetracht eines zu
Unrecht bezogenen Betrags in Höhe von etwas mehr als 450 Euro waren
bei der Strafzumessung mehrere einschlägige Vorstrafen des
Beschuldigten mit zu berücksichtigen. Eine Geldstrafe alleine, so die
Ansicht des Richters, würde den Mann aller Voraussicht nach nicht
dazu bewegen, künftig auf dem rechten Weg zu gehen.
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Hauptzollamt Lörrach
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Datum: 23.04.2019 - 09:54 Uhr
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