12 Monate Haft auf Bewährung für Freiburger Geschäftsmann
(ots) - Mindestens 210.000 Euro Lohn schwarz bezahlt
Den Inhaber eines Zustelldienstes für Zeitungen und Zeitschriften
aus dem Raum Freiburg verurteilte das Amtsgericht Freiburg zu einer
Freiheitsstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung, da es das Gericht
als erwiesen sah, dass der Mann von November 2016 bis September 2017
mehrere Arbeitnehmer beschäftigte, diese jedoch nicht bei den
Sozialversicherungsträgern angemeldet und so Beitragszahlungen in
Höhe von 93.000 Euro hinterzogen hatte. Die den Beschäftigten
zustehenden Lohnzahlungen von insgesamt 210.647 Euro brutto hatte der
Geschäftsmann schwarz ausbezahlt.
Die Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Lörrach waren dem Betrug im Zuge eines anderen
Ermittlungsverfahrens auf die Schliche gekommen. Im Tatzeitraum hatte
der Mann nur einen Arbeitnehmer legal beschäftigt und versuchte die
Zöllner mehrfach hinters Licht zu führen. So gab er u.a. an, die
eigenen Aufträge an eine Schweizer Zeitarbeitsfirma abgegeben zu
habe. Der Name der Firma sei ihm nicht bekannt. Auch gab er an, die
Lohnunterlagen seiner Mitarbeiter seien bei einem Freiburger
Steuerberater einsehbar, der jedoch nicht existierte. Innerhalb der
Bewährungszeit darf sich der Mann nun nichts zu Schulden kommen
lassen. Die hinterzogenen Sozialabgaben hat er zudem nachzuzahlen.
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Datum: 23.04.2019 - 10:01 Uhr
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