Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Einbeck (TMü)
37574 Einbeck, Altendorfer Tor
Dienstag, 16.04.19,14.15 Uhr
Am Dienstag nachmittag wurde ein 48-jähriger Moldavier mit seinem
Pkw überprüft. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass er einen
Wohnsitz in Einibeck gegründet hatte. Dem Fahrzeugführer wurde
mitgeteilt, dass er seinen Führerschein und Pkw ummmelden müsse, wenn
er seinen Wohnitz länger als 6 Monate in Deutschland hat. Eine
Überprüfung der tatsächlichen Aufenthaltsdauer konnte aufgrund
Systemausfällen zu diesem Moment nicht erfolgen.
Dem Fahrzeugführer wurden daher mögliche Konsequenzen aufgezählt,
sollte ein fester Aufenthalt länger als 6 Monate vorliegen.
Bei späteren Nachfragen wurde dann ermittelt, dass der Man seinen
festen Wohnsitz bereits länger als 6 Monate hat und er seinen Pkw und
Führerschein daher hätte umschreiben lassen müssen.
Da dieses nicht erfolgte, ist sein moldavischer Führerschein nicht
mehr gültig und er erwartet nun Strafverfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis und gegen das Kfz-Steuergesetz/Abgabenordnung, da der
Pkw nicht umgemeldet wurde.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Northeim
Polizeikommissariat Einbeck
Pressestelle
Telefon: 05561/94978 0
Fax: 05561/94978 250
E-Mail: pressestelle(at)pi-nom.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_northeim/
Original-Content von: Polizeiinspektion Northeim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.04.2019 - 10:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2120650
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NOM
Stadt:
Einbeck
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fahren ohne Fahrerlaubnis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Northeim (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




