Festnahme wegenüber vier Jahren Restfreiheitsstrafe
(ots) - Am Ostermontag endete die Heimfahrt für
einen 49-Jährigen bei der Ausreise in die Schweiz am Übergang Weil am
Rhein-Autobahn. Gegen Mittag wurde der kosovarische Staatsangehörige
durch Kräfte des Zolls kontrolliert. Dabei stellten diese fest, dass
gegen den in der Schweiz lebenden Mann eine Ausschreibung zur
Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Memmingen vorliegt und
übergaben ihn an Kräfte der Bundespolizei.
Die Bundespolizisten nahmen den 49-Jährigen fest und erklärten
ihm, dass von der 1998 durch das Landgericht Memmingen gegen ihn
erlassenen Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Verstoß gegen
das Betäubungsmittelgesetz noch eine Restfreiheitsstrafe von 1475
Tagen zu vollstrecken ist. Dabei handelt es sich um die nach seiner
Abschiebung 2004 noch übrige Freiheitsstrafe.
Der kosovarische Staatsangehörige wurde in eine
Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Katharina Keßler
Telefon: 07628 8059-104
E-Mail: pressestelle.weil(at)polizei.bund.de
http://www.polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.04.2019 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2120710
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI-WEIL
Stadt:
Weil am Rhein
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Festnahme wegenüber vier Jahren Restfreiheitsstrafe"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).