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Gemeinsame PM des Landkreies Nordwestmecklenburg, der Hansestadt Wismar und der Polizeiinspektion Wismar hinsichtlich mehrerer am 01. Mai angemeldeter Demonstrationen in der Wismarer Innenstadt

ID: 2121037

(ots) - Für Mittwoch, den 01. Mai 2019, sind für den
Wismarer Innenstadtbereich mehrere Versammlungen angemeldet, aufgrund
derer es zu zeitweiligen Verkehrseinschränkungen kommen kann. Dies
betrifft insbesondere den Bereich der Altstadt sowie angrenzende
Bereiche.

Für den 01. Mai 2019 wird es in diesem Bereich zusätzliche
Halteverbote sowie temporäre Straßensperrungen geben. Ebenso kann es
zu vorübergehenden Einschränkungen des Nahverkehrs kommen.

In den betroffenen Stadtgebieten sollten sämtliche Gegenstände,
die sich auf Verkehrsflächen befinden, ausreichend gesichert oder
beseitigt werden. Die Recyclingcontainer für Glas, Papier und
Textilien sollten am Demonstrationstag nicht genutzt werden.

Weiterhin wird auf das entsprechend der Drohnen-Verordnung
bestehende Flugverbot für Drohnen über Menschenansammlungen sowie
über Einsatzorte der Polizei und Rettungskräfte hingewiesen. Ein
derartiges Flugverbot besteht am Demonstrationstag für den gesamten
Veranstaltungsraum.

Für Fragen hat die Polizeiinspektion Wismar am 30. April sowie 01.
Mai, jeweils in der Zeit von 08:00 - 18:00 Uhr, ein Bürgertelefon
unter der Telefonnummer 03841/203 235 geschaltet. Aktuelle
Informationen der Polizei werden am 01. Mai zudem über den
Informationsdienst Twitter unter der Adresse (at)Polizei_NWM oder
www.twitter.com/Polizei_NWM verbreitet.

Die Stadt- sowie Kreisverwaltung und die Polizei sind bemüht, alle
Einschränkungen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gäste sowie an den
Versammlungen Teilnehmende so gering wie möglich zu halten.

Das in Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit ist eines der am höchsten geschützten Güter
unserer Rechtsordnung. Dabei unterscheidet das Grundgesetz nicht,
welche Auffassungen oder Meinungen vorgetragen werden, solange diese




nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet
sind und dem Grundsatz der Friedlichkeit folgen.

Sowohl die Versammlungsbehörde als auch die Polizei sind zur
strikten Neutralität verpflichtet und haben allen, die sich auf
Artikel 8 des Grundgesetzes berufen, das Recht auf
Versammlungsfreiheit zu gewährleisten.

-Informationen zum Versammlungsrecht auf der Internetseite des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat www.bmi.bund/DE/
themen/verfassung/staatliche-ordnung/versammlungsrecht/versammlung
srecht-node.html

-Informationen der Wismarer Polizei bei Twitter (keine Anmeldung
erforderlich): Twitter.com/polizei_nwm

-Informationen der Hansestadt Wismar während der Versammlungen:
www.facebook.com/stadt.wismar

-Informationen Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur zum Umgang mit Drohnen:
www.bmvi.de/sharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wismar
Pressestelle
Jessica Lerke, Axel Köppen
Telefon: 03841/203 304
Telefon 2: 03841/203 305
E-Mail: pressestelle-pi.wismar(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

Informationsangebot in sozialen Netzwerken:
https://twitter.com/Polizei_NWM
https://de-de.facebook.com/Polizeiwestmecklenburg

Original-Content von: Polizeiinspektion Wismar, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 23.04.2019 - 13:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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