Schwetzingen/Rhein-Neckar-Kreis: Küchenbrand geht glimpflich aus
(ots) - Ein Küchenbrand am
Dienstagmorgen in Schwetzingen verlief glimpflich. Eine 21-jährige
Frau befand sich gegen 9.30 Uhr mit beiden Kleinkindern in der
Wohnung im fünften Obergeschoss eines Anwesens im Tilsiter Weg. Um
nach ihrer 8 Wochen alten Tochter zu sehen, die weinte, verließ sie
kurzzeitig die Küche. Nach derzeitigem Erkenntnisstand hatte sie
dabei mehrere Papiere auf dem Herd liegen lassen. Hierdurch gerieten
diese in Brand. Durch den Brandgeruch aufgeschreckt, eilte die junge
Frau in die Küche und versuchte die Flammen zu löschen. Dabei zog sie
sich leichte Brandverletzungen an der Hand zu. Anschließend verließ
sie mit ihren beiden Kindern die Wohnung und verständigte die
Feuerwehr. Die Freiwillige Feuerwehr konnte den Brand rasch löschen.
Durch die Flammen wurden die Arbeitsplatte, die Dunstabzugshaube
sowie die Küchenwand in Mitleidenschaft gezogen. Dadurch ist die
Küche derzeit nicht nutzbar. Die Höhe des Sachschadens ist derzeit
nicht bekannt.
Inwiefern die Herdplatte beim Verlassen der Küche eingeschaltet
war oder diese möglicherweise durch den 2-jährigen Sohn, der sich
dann alleine in der Küche aufhielt, in Betrieb gesetzt worden war,
ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen des Polizeireviers
Schwetzingen
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Michael Klump
Telefon: 0621 174-1108
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.04.2019 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2121632
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MA
Stadt:
Schwetzingen/Rhein-Neckar-Kreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Schwetzingen/Rhein-Neckar-Kreis: Küchenbrand geht glimpflich aus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




