Aus 3 mach 1 -Überladungen im gewerblichen Güterverkehr können zu schweren Verkehrsunfällen führen und schädigen zudem die Verkehrsinfrastruktur
(ots) - "Leicht verschätzt" hatte sich am 23.04.2019
gegen Mittag ein LKW-Fahrer auf der Duisburger Straße mit seinem
"12-Tonner". Auffällig war das schwerfällige Anfahrverhalten und die
große Reifenaufstandsfläche der zweiten Achse.
Bei einer zulässigen Gesamtmasse von 11.990kg wog dieser
tatsächlich 17.560kg. Nach Abzug der Toleranz (Verkehrsfehlergrenze)
von 40kg, entspricht das einer Überladung um 5.530kg oder 46,1%. Bei
einer tatsächlichen Nutzlast von 3.950kg, hätte aus der Gesamtladung
bei ordnungsgemäßer Beladung des Lkw, 3 Touren gefahren werden
müssen.
Beladen war der Lkw mit Palettenware, diese musste nach der Wägung
ab und umgeladen werden, bevor die Fahrt fortgesetzt werden konnte.
Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeldbescheid über 380EUR und ein
Punkt im Fahreignungsregister. Dem Halter droht ein Bußgeld von
425EUR und ein Punkt in Flensburg.
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Datum: 24.04.2019 - 13:02 Uhr
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