Entwarnung für Michelbach -Kein Rattengift
(ots) - Michelbach -
(Bezug: Presseinformation vom 15. April)
Nach den nunmehr vorliegenden Ermittlungsergebnissen ist die
Polizei sicher, dass es sich bei dem von Hundebesitzern und später
auch von der Polizei am Waldrand von Michelbach gefundenen
braun/rötlichen Granulat ähnlichen Körnern nicht um vergiftete
ausgelegte Köder handelt. Alles deutet auf einen Pflanzensamen hin.
Beim Auffinden von verdächtigen Gegenständen ist es immer wie bei
der berühmten Zwickmühle! Auf der einen Seite die Sicherheit für
Mensch und/oder Tier, auf der anderen Seite die erst notwendigen
polizeilichen Ermittlungen zur tatsächlichen Bestimmung der
Gefährlichkeit des Fundes. Schon alleine, um Sicherheit zu erlangen
oder um vielleicht bereits verstorbene Tiere noch auf vermeintliches
Gift untersuchen zu können, ist eine schnelle und sofortige
Information der Behörden nicht nur von diesen gewollt, sondern auch
zwingend notwendig! Da die Sicherheit immer vorgeht, untersucht die
Polizei den Fund und warnt zeitgleich vor einer eventuellen Gefahr.
Ein solches umsichtiges Handeln sollte danach weiterhin oberster
Grundsatz sein. Etwaige z.B. über die sozialen Medien
weiterverbreitete Mutmaßungen über Giftköder mögen im Sinne einer
Gefahrenabwehr gut gemeint sein, bewirken aber eher das Gegenteil und
haben weitreichende Folgen. Dass es sich um eine noch nicht
bestätigte Vermutung handelt, fällt bei der Weiterleitung meist sehr
schnell dem "Stille-Post-Effekt" zum Opfer und wird dann schnell zur
(falschen) Tatsache. Die (Ursprungs-) Quelle der Information geht
ebenfalls verloren. Es folgt ein unkontrolliertes, nicht
recherchiertes Verbreiten von Nachrichten aus nicht amtlich
bestätigter Quelle. Das schürt oftmals Ängste, die wie sich dann
herausstellt, ohne Berechtigung waren oder auch wie im Michelbächer
Fall sogar zu einer Auslobung einer Belohnung durch eine
Tierschutzorganisation führen.
Die Schwierigkeit der Feststellung von Giftködern zeigt sich im
Folgenden:
-Ein Köder ist speziell hergestellt, damit Hunde ihn aufnehmen.
Eine verbreitete oder verstreute Chemikalie mag giftig sein und
das Ausbringen mag strafbar sein, aber es handelt sich dann um ein
Umweltdelikt und nicht um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt
durch Auslegen von Ködern
-In einem Fall ließ sich der Tod eines Hundes entgegen der
Überzeugung von Herrchen und Tierarzt eben nicht auf eine gemutmaßte
Vergiftung zurückführen, sondern eindeutig auf die Krebserkrankung.
-Bei den toxikologisch wirklich komplett durchuntersuchten Fällen
in Deutschland ließen sich bei 0,3 Prozent, als bei einem von 300
untersuchten Fällen tatsächlich Vergiftungen nachweisen.
Martin Ahlich
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Datum: 24.04.2019 - 16:08 Uhr
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