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Tunesierin und Österreicher ins Gefängnis eingeliefert - Frau liefert gleich drei Gründe für Freiheitsentzug

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(ots) -
Am Mittwoch (24. April) hat die Rosenheimer Bundespolizei eine
Tunesierin und einen Österreicher ins Gefängnis gebracht. Beide waren
von der Staatsanwaltschaft gesucht worden. Die Frau wurde in München,
der Mann in Bernau in die jeweilige Haftanstalt eingeliefert. Dort
werden sie voraussichtlich die kommenden Wochen bleiben müssen. Für
die tunesische Staatsangehörige könnte es eventuell sogar noch einen
"Aufschlag" geben.

Zunächst wurde die 28-Jährige in einem Regionalzug zwischen
Kufstein und Rosenheim kontrolliert. Die Bundespolizisten fanden
gleich drei Gründe, die Tunesierin festzunehmen: Sie führte zwar
einen gültigen tunesischen Reisepass mit, jedoch war ihre
Aufenthaltserlaubnis für Italien abgelaufen. Über gültige
Einreisepapiere für Deutschland verfügte die Frau nicht. Daher wurde
sie beschuldigt, illegal einreisen zu wollen. Wegen unerlaubter
Einreise hatte sie bereits im vergangenen Jahr einen Strafbefehl
erhalten, die festgesetzte Geldstrafe aber nie beglichen. Laut
Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Traunstein belaufen sich ihre
Justizschulden auf 1.400 Euro. Da sie die geforderte Summe im Verlauf
der Grenzkontrolle nicht begleichen konnte, musste sie in einer
Münchner Haftanstalt ersatzweise eine 70-tägige Freiheitsstrafe
antreten. In der Zwischenzeit wird sich die Justiz wohl mit der
Strafanzeige wegen des erneuten unerlaubten Einreiseversuchs und
darüber hinaus auch noch mit weiteren Tatvorwürfen beschäftigen. Der
Frau wird nämlich laut Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts
München ferner zur Last gelegt, sich in den vergangenen Jahren gleich
mehrfach illegal in Deutschland aufgehalten zu haben.

Auch einen österreichischen Staatsangehörigen lieferten die
Rosenheimer Bundespolizisten in eine Haftanstalt ein. Er wurde zuvor
in einem Reisebus auf der A8 nahe Irschenberg kontrolliert. Wie sich




bei der Überprüfung seiner Personalien herausstellte, hatte das
Amtsgericht in München gegen den gebürtigen Steiermärker einen
Strafbefehl wegen Betrugs erlassen. Demnach hätte der 29-Jährige
einschließlich Verfahrenskosten insgesamt rund 1.300 Euro entrichten
müssen. Da er den Betrag nicht zahlen konnte, blieb ihm nichts
Anderes übrig, als ersatzweise für 40 Tage ins Bernauer Gefängnis zu
gehen.




Rückfragen bitte an:

Rainer Scharf
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2200
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle
zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. In
einem rund 200 Kilometer langen Abschnitt des
deutsch-österreichischen Grenzgebiets begegnen die etwa 420
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der illegalen Migration und gehen
vor allem gegen die Schleusungskriminalität vor. Der bahn- und
grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Auf rund 370
Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten sorgen die
Bundespolizisten zwischen Chiemsee und Zugspitze für die Sicherheit
der Bahnreisenden. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten
Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 25.04.2019 - 10:01 Uhr
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