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Tierschädel im Postpaket/

Beamte finden geschützten Seebärenschädel

ID: 2122497

(ots) -
Am 06. Februar 2019 entdeckten Beamte des Zollamtes Taucha bei der
Kontrolle einer Postsendung aus Uruguay den Schädel einer geschützten
Robbenart. Laut Angabe des Anmelders sollte der Schädel von einem
südamerikanischen Seebären stammen.

Zur Bestimmung der Art und des dazugehörigen Schutzstatus wurde
der Schädel durch Experten der Universität Hamburg begutachtet. Diese
bestätigten die Angabe des Anmelders.

Der südamerikanische Seebär (Arctocephalus australis) ist durch
das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) geschützt. Die für
eine Einfuhr in die Europäische Union erforderlichen Dokumente
konnten nicht vorgelegt werden. Die Einziehung des Schädels wurde
angeordnet.

Zusatzinformation: Zum Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen
besteht seit 1973 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA). In
Deutschland ist es seit 1976 gültig. Bis heute sind 182 Staaten dem
WA beigetreten. Circa 5.600 wild lebende Tierarten und 30.000
Pflanzenarten sind derzeit gelistet.

Der Zoll leistet durch seine Kontrollen einen entscheidenden
Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt von Tier- und Pflanzenwelt. Im
vergangenen Jahr wurden dabei allein durch Beamtinnen und Beamte des
Hauptzollamtes Dresden im Rahmen von Kontrollen 1.823 artengeschützte
Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte sichergestellt.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dresden
Stabsstelle Kommunikation
Anne Berbig
Telefon: +49 (0) 351- 8161- 1039
E-Mail: Anne.Berbig(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 25.04.2019 - 10:26 Uhr
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