Parkrempler unter Alkoholeinfluss hat erhebliche Folgen - Monheim - 1904153
(ots) -
Ein 32-jähriger Mann aus Norwegen wollte am späten Mittwochabend
des 24.04.2019, gegen 23.10 Uhr, seinen verkehrsungünstig in einer
Zufahrt an der Kapellenstraße in Monheim am Rhein geparkten
silbergrauen VW Transporter umsetzen. Beim Rangieren in Höhe des
Hauses Nr. 40 beschädigte er dabei einen geparkten roten VW Golf, an
dem ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 300,- Euro entstand. Der
32-jährige VW-Fahrer verließ den Unfallort, parkte den Transporter
(Eigenschaden etwa 1.000,- Euro) an der Straße An d'r Kapell,
verständigte danach aber mit Unterstützung eines Bekannten die
Polizei, um eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellten die Beamten fest,
dass die Atemluft des VW-Fahrers deutlich nach Alkohol roch. Ein
deshalb durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von rund 1,4
Promille (0,7 mg/l). Daraufhin leiteten die Beamten ein
Strafverfahren ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme
von Blutproben angeordnet und durchgeführt. Den ausländischen
Führerschein des Beschuldigten stellten die Beamten sicher, damit
darin von Amts wegen ein Sperrvermerk für den Bereich der
Bundesrepublik Deutschland eingetragen werden kann. Dem 32-Jährigen
wurde jedes weitere Führen von fahrerlaubnispflichtigen
Kraftfahrzeugen in Deutschland bis zum Verfahrensabschluss
ausdrücklich untersagt. Zudem musste er auf Anordnung der sofort
eingeschalteten Staatsanwaltschaft in Düsseldorf eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 300,- Euro bezahlen, bevor er die
Polizeiwache am frühen Donnerstagmorgen gegen 01.30 Uhr wieder
verlassen durfte.
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Datum: 25.04.2019 - 10:50 Uhr
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