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Elternbrief auch in 2019 an Erziehungsberechtigte verschickt - Infos und Tipps für Eltern zum Umgang ihrer Kinder mit Alkohol

ID: 2122569

(ots) -
In der Hansestadt Buxtehude haben Veranstaltungen wieder
Pfingstmarkt in Neukloster oder das Altstadtfest einen hohen
Stellenwert. Leider werden diese Events immer häufiger von negativen
Begleiterscheinungen geprägt: Viele Jugendliche fallen durch
übermäßigen Alkoholkonsum auf.

Zunehmend mehr betrunkene Jugendliche sind Opfer von
Körperverletzung und Sachbeschädigung bzw. selbst als Täter an
solchen Straftaten beteiligt. Dadurch ist mittlerweile ein
Großeinsatz von Polizei und Rettungsdiensten erforderlich, um
medizinische Hilfe und Einhaltung des Jugendschutzes sowie einen
guten Verlauf der Veranstaltungen zu gewährleisten.

Um Zuwiderhandlungen und Auswüchse zu verhindern, werden von der
Hansestadt Buxtehude sowie der Polizei auch in diesem Jahr Kontrollen
durchgeführt.

In einem Elternbrief, der bereits an den Buxtehuder Schulen
verteilt wurde, erinnern die Buxtehuder Bürgermeisterin Katja
Oldenburg-Schmidt und der Leiter des Polizeikommissariats Buxtehude,
Jan Kurzer, die Eltern an ihre Verantwortung und Vorbildfunktion.

Der Brief soll Eltern ermuntern, mit ihren Kindern ins Gespräch zu
kommen und über die Gefahren des übermäßigen Konsums von Alkohol
aufzuklären. Wichtig ist dabei, dass Eltern klar und eindeutig in
ihrer Haltung sind und Vereinbarungen treffen, ob und wie ihr Kind
mit Alkohol in der Öffentlichkeit umgehen soll. Auch sollten Eltern
mit anderen Eltern darüber sprechen und gemeinsam mit allen
Beteiligten für fröhliche öffentliche Veranstaltungen sorgen, auch im
Sinne ihrer Kinder.

Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 16 Jahren in
der Öffentlichkeit keinen Alkohol trinken, es darf also kein Alkohol
an sie abgegeben werden. 16 bis 17-Jährige dürfen Bier, Wein und
Sekt, aber keine branntweinhaltigen Getränke zu sich nehmen. Dazu




zählen zum Beispiel Alkopops oder auch selbst hergestellte
"Mischungen" mit Korn oder Wodka in Limonadenflaschen oder
Tetra-Packs.

In dem Brief werden die Eltern auch gebeten, dafür zu sorgen, dass
ihre Kinder sich bei einer Kontrolle mit dem Personalausweis
ausweisen können, damit die Altersbeschränkungen überprüft werden
können. Sollte ein Kind von den Behörden alkoholisiert aufgegriffen
werden, müssen es die Eltern selbst abholen. Wenn das nicht möglich
ist, können den Eltern anfallende Kosten in Rechnung gestellt werden.

Auszug aus dem Elternbrief 2019:

" Dieser Brief soll Sie nicht nur informieren, sondern auch an
Ihre Verantwortung und Vorbildfunktion als Eltern erinnern.

Was können Sie tun?

Kommen Sie mit Ihren Kindern ins Gespräch! Klären Sie sie über die
Gefahren des übermäßigen Konsums von Alkohol auf. Treffen Sie
Vereinbarungen, ob und wie Ihr Kind mit Alkohol in der Öffentlichkeit
umgehen soll. Bleiben Sie dabei klar und eindeutig in Ihrer Haltung!

- Sprechen Sie mit anderen Eltern und sorgen Sie gemeinsam für
fröhliche und sichere Veranstaltungen, auch im Sinne Ihrer
Kinder.

- Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Kinder bei einer Kontrolle
ordnungsgemäß ausweisen können (Personalausweis!), insbesondere
im Hinblick auf die Altersbeschränkungen.

Weitere Informationen über die Jugendschutzbestimmungen erhalten
Sie unter:

www.jugendschutz-aktiv.de/leichte-sprache.htm;

www.bleib-klar.de

www.polizeifürdich.de

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne bei der
Hansestadt Buxtehude (Frau Rammelt, T: 04161/501-5178; E-Mail:
jugendschutz(at)stadt.buxtehude.de) oder der Polizei Buxtehude (Frau
Hesebeck, T: 04161/647-168; E-Mail:
maike.hesebeck(at)polizei.niedersachsen.de) melden.

Rückfragen bitte an:




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de

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Datum: 25.04.2019 - 11:00 Uhr
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