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Die Bundespolizei informiert zum 140. Baumblütenfest in Werder (Havel)

ID: 2122836

(ots) -
Am kommenden Samstag starten die Feierlichkeiten zum 140.
Baumblütenfest in Werder (Havel). Die Bundespolizei weist in diesem
Zusammenhang auf das Verbot der Mitnahme von Glasflaschen in
betreffenden Zügen und auf dem Bahnhof Werder (Havel) hin.

Vom 27. April bis zum 5. Mai 2019 jährt sich das traditionelle
Obstweinfest nun bereits zum 140. Mal und lockt erwartungsgemäß
zahlreiche Besucher an. Für die Anreise zum Baumblütenfest werden
erfahrungsgemäß insbesondere die Züge der Deutschen Bahn AG und
anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt.

Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Glasflaschen in den
betreffenden Regelzugverbindungen der Deutschen Bahn AG und S-Bahn
Berlin GmbH auf den Strecken von und nach Werder (Havel) sowie
Potsdam durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion
Berlin untersagt.

Dieses Verbot gilt für alle Personen, die am 27., 28. und 30.
April sowie am 1., 3., 4. und 5. Mai 2019, jeweils in der Zeit von
14:00 Uhr bis 02:00 Uhr, folgende Zugverbindungen nutzen:

RE1: Berlin Zoologischer Garten - Werder (Havel) - Brandenburg
Hbf

RE 7: Berlin Zoologischer Garten - Bad Belzig

RB 21:Wustermark - Potsdam Hbf - Berlin Zoologischer Garten

RB 22:Werder (Havel) - Potsdam Hbf - Berlin Schönefeld Flughafen

S 7: Berlin Zoologischer Garten - Potsdam Hbf

S 1: Schöneberg - Berlin-Wannsee

Dieses Verbot gilt unabhängig von der Reiserichtung und schließt
den Bahnhof Werder (Havel) sowie auch die anderen relevanten
Stationen mit ein.

Durch die Allgemeinverfügung soll die Begehung von Straftaten
verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamte geschützt werden.
Diese Einschränkung ist erforderlich, da es in den letzten Jahren
immer wieder zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch




alkoholisierte Reisende gekommen ist.

Die Einhaltung des Verbotes in den Zügen als auch an den
relevanten Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen wird durch Beamte der
Bundespolizei überwacht und kontrolliert.

Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den
entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen.

Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kann die Bundespolizei
einen Platzverweis aussprechen oder das jeweilige
Eisenbahnverkehrsunternehmen die Beförderung ausschließen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0175 90 23 729
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 25.04.2019 - 14:26 Uhr
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