Haft dank eines Freundes umgangen
(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle
aus der Türkei wurde durch die Bundespolizei ein 49-Jähriger
festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben war. Die
Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte den Mann wegen Fahren ohne
Fahrerlaubnis bereits im September 2017 verurteilt. Da sich der Mann
auf die ergangene Ladung zum Strafantritt nicht gestellt hatte und
bisher die Zahlungsversprechen nicht einhielt, wurde der Haftbefehl
erlassen. Zunächst konnte der türkische Staatsangehörige die gesamte
Geldstrafe in Höhe von 803,50 Euro nicht aufbringen. Der 51-Jährige
kontaktierte einen Freund, um die Summe auftreiben zu können und
somit nicht in die Justizvollzugsanstalt zu müssen. Dank des Freundes
gelang ihm dies, da die Geldstrafe bei der Polizeiwache in Viersen
eingezahlt wurde. Dadurch konnte er die Ersatzfreiheitsstrafe von 36
Tagen doch noch umgehen und seine Weiterreise fortsetzen.
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Datum: 26.04.2019 - 07:01 Uhr
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