Taubertaler Bauunternehmer zu 28 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt
(ots) -
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und des
Hauptzollamts Heilbronn
Der 34-jährige Geschäftsführer einer Baufirma wurde durch das
Amtsgericht Tauberbischofsheim wegen Vorenthaltens und Veruntreuens
von Arbeitsentgelt zu einer 28 monatigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der aus 29 Fällen ermittelte Sozialversicherungsschaden belief sich
auf über 700.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Gericht sah es aufgrund umfangreicher Ermittlungen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit vom Standort Tauberbischofsheim als
erwiesen an, dass der Angeklagte im Zeitraum von August 2014 bis
September 2016 in seinem Unternehmen Arbeitnehmer in Vollzeit
beschäftigte, aber den Großteil des Lohnes an der Buchführung vorbei
und damit "schwarz" ausbezahlte.
Hierzu kaufte der einschlägig vorbestrafte Geschäftsführer
sogenannte Abdeckrechnungen von Berliner und Nürnberger Firmen, um
die ausgezahlten Schwarzlöhne gegenüber den Behörden zu verschleiern.
Der Verurteilte zeigte sich im Verlauf des Verfahrens gegenüber den
Ermittlungsbehörden vollumfänglich geständig, was sich auch auf die
Strafzumessung positiv auswirkte.
Er muss darüber hinaus den entstandenen Schaden bei der
Sozialversicherung, der Berufsgenossenschaft und der Sozialkasse des
Baugewerbes begleichen.
Zusatzinformationen:
Als Abdeckrechnung wird eine Rechnung bezeichnet, bei der ein
tatsächlich entstandener Aufwand, beispielsweise für
Schwarzlohnzahlungen, als Betriebsausgabe zum Ansatz gebracht wird.
Die tatsächlich entstandenen Ausgaben werden in der Buchführung unter
Zuhilfenahme dieser Rechnung "abgedeckt". Für Unternehmer ist es im
finanzbuchhalterischen Sinne "erforderlich" eine solche
Abdeckrechnung in die betriebliche Buchführung einzubuchen, um die
Abführung der Sozialabgaben zu sparen und mögliche
Einkommenszuwächse aus Schwarzarbeit nicht der Besteuerung
zuzuführen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.05.2019 - 15:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2123277
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-HN
Stadt:
Heilbronn
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Taubertaler Bauunternehmer zu 28 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hauptzollamt Heilbronn (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).