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190507-3-K Aus dem Alltag der Autobahnpolizei

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(ots) - Wenn man mit Haftbefehl gesucht wird, sollte man sich
besser an Verkehrsregeln halten. Diese Erfahrung hat ein 29-Jähriger
am Montag (6. Mai) gemacht, nachdem er eine Zivilstreife der
Autobahnpolizei rechts überholt hatte. Auch ein Lkw-Fahrer (59),
dessen Fahrt in Schlangenlinien nach einem ersten Test auf vorherigen
Drogenkonsum schließen ließen, ist nun ohne Führerschein in seiner
Berufsausübung eingeschränkt. Den Lkw stellten die Beamten zudem
wegen Manipulationen am Fahrtenschreiber sicher.

Der 29-Jährige überholte das zivile Messfahrzeug der Polizei in
seinem weißen Ford Focus auf der Autobahn 565 gegen 15.30 Uhr. Bei
seiner Überprüfung stellte sich heraus, dass er von der
Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetzes mit Haftbefehl gesucht wurde - Festnahme!

Kurz zuvor hatte ein Mitarbeiter der Autobahnmeisterei Sankt
Augustin die Autobahnpolizisten über einen vor ihm fahrenden
Sattelzug auf der A 3 in Richtung Siegburg informiert, der immer
wieder nach rechts auf den Standstreifen von der Fahrbahn abkam. In
Höhe der Raststätte Siegburg-West stoppte eine Streife den Sattelzug
und ging der Sache auf den Grund. Ein Drogenvortest schlug positiv an
und zog eine Blutprobe nach sich. Auch bei der Überprüfung des
digitalen Fahrtenschreibers ergaben sich Hinweise auf eine technische
Veränderungen. Zur Begutachten des Fahrtenschreibers durch einen
Sachverständigen stellten die Polizisten den Lkw sicher. Zudem war
der 59-Jährige mit mehreren Fahrerkarten unterwegs. (mw)




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Datum: 07.05.2019 - 15:09 Uhr
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