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Auch der Versuch ist strafbar

ID: 2123360

(ots) -

Ein Inkassobüro hat von einem älteren Mann einen größeren Geldbetrag
plus Mahngebühren eingefordert. Der Mann hätte nach einem Glückspiel
noch die Teilnahmebeträge zu zahlen. Die Firma würde ihm jedoch bei
einer sofortigen Zahlung einen erheblichen Preisnachlass gewähren.
Der 82-Jährige wusste jedoch genau, dass er keine Außenstände hat und
auch nicht an einem Gewinnspielt teilgenommen hatte. Er ließ sich
keine Angst machen sondern verständigte die Polizei über den
Sachverhalt. Die Ermittlungen wurden wegen versuchtem Betrug
aufgenommen.
Der ältere Herr hat alles richtig gemacht! Und selbst wenn er in der
Vergangenheit an einem Internetspiel teilgenommen hätte, lohnt sich
allemal die Überprüfung, ob die Forderungen überhaupt rechtens sind.
Auch Schreiben von Rechtsanwälten oder Inkassobüros sowie anderen
angedrohten Organisationen sollten immer in aller Ruhe und unter
Beteiligung von weiteren Personen als unbeeindruckte Berater
durchgesprochen werden. Die Polizei steht ebenfalls gerne als
Ratgeber zur Verfügung.

Der kurze Ratschlag: Vor einer Geldzahlung drüber schlafen und mit
jemand anderem in Ruhe bereden!




Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Lauterecken

Telefon: 06382 9110
PILauterecken(at)Polizei.RLP.de
https://www.polizei.rlp.de/?id=1355

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Datum: 07.05.2019 - 15:52 Uhr
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