Zwei Verhaftungen in Zwickau
(ots) - Am gestrigen Dienstag verhafteten Bundespolizisten
in Zwickau zwei Personen, gegen die Vollstreckungshaftbefehle 
bestanden. Während ein 32-jähriger Pakistaner durch entrichten einer 
gegen ihn verhängten Geldstrafe auf freiem Fuß blieb, musste eine 
54-Jährige ins Gefängnis.
   Beamte der gemeinsamen Fahndungsgruppe von Bundespolizei und 
Polizeidirektion Zwickau hatten den Asylbewerber am späten Nachmittag
an seiner Arbeitsstelle aufgesucht, um einen Haftbefehl der 
Staatsanwaltschaft Zwickau zu vollstrecken. Das Landgericht Zwickau 
hatte den Mann wegen Körperverletzung - er hatte im Januar 2017 einen
Inder auf dem Hauptbahnhof der Stadt attackiert - zu einer Geldstrafe
von 90 Tagessätzen zu je 33 Euro verurteilt. Trotz Rechtskraft dieses
Urteils seit mehr als einem Jahr, hatte er den daraus resultierenden 
Betrag von 2.970 Euro bislang nicht bezahlt. Das holte er gegenüber 
den Beamten nun nach und blieb deshalb frei.
   Anders erging es der Frau, die am späten Abend im Hauptbahnhof von
Bundespolizisten kontrolliert wurde. Sie war vom Amtsgericht Chemnitz
wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von 40 
Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt worden, hatte ebenfalls bislang 
nicht gezahlt und konnte dies auch gestern nicht. Somit endete der 
Tag für die derzeit wohnsitzlose Sächsin in der Justizvollzugsanstalt
Chemnitz, wo sie eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten 
musste.
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Datum: 08.05.2019 - 12:43 Uhr
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