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Versuchter Raubüberfall in Landstuhl (Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken)

ID: 2124132

(ots) - Das gegen den amerikanischen Familienvater wegen
Körperverletzung mit Todesfolge eingeleitete Ermittlungsverfahren
wurde eingestellt.

Folgemitteilung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken zu den
Pressemitteilungen vom 12.02., 19.02. und 18.03.2019

Das Ermittlungsverfahren war eingeleitet worden, nachdem der
amerikanische Familienvater am 10.02.2019 in seinem Wohnanwesen in
Landstuhl mittels eines Küchenmessers einem bei dem versuchten
Raubüberfall auf seine Familie in sein Wohnanwesen eingedrungenen
Täter zwei Stichwunden beigefügt hatte, die im weiteren Verlauf zum
Tod des Angreifers infolge des mit den Stichwunden einhergehenden
Blutverlustes führten.

Nach den durchgeführten Ermittlungen steht fest, dass der später
Verstorbene mit weiteren drei Personen zum Anwesen der amerikanischen
Familie gekommen war, um aus diesem stehlenswerte Gegenstände zu
entwenden. Alle vier waren vermummt. Während es dem amerikanischen
Familienvater gelang, drei der vier Eindringlinge abzuwehren und aus
dem Haus zu drücken, konnte der vierte Täter an ihm vorbei in das
Obergeschoss des Wohnanwesens vordringen, wo sich die Ehefrau des
Amerikaners nebst den drei kleinen Kindern befanden. Der Angreifer
attackierte die Ehefrau körperlich massiv. Der Amerikaner, der die
Schreie seiner Frau vernahm, hatte sich zur Abwehr des Angreifers mit
einem Küchenmesser bewaffnet. Er lief ins Obergeschoss, wo es zu
einem Handgemenge mit dem Angreifer kam. Zwischenzeitlich schlugen
die vor der Haustüre verbliebenen drei Personen Glaseinsätze an der
Haustüre ein. Der Amerikaner, der fürchtete, der Angreifer werde den
weiteren vor dem Haus befindlichen Personen die Haustüre nochmals
öffnen, versetzte dem Angreifer zwei Messerstiche in den linken
Schulterbereich und die linke Achsel. Daraufhin ließ der Angreifer ab




und verließ mit den weiteren Personen den Tatort. Auf der sich
anschließenden Flucht bemerkten die Täter, dass der Verletzte zu
verbluten drohte. Daher hielten sie das Fluchtfahrzeug in Krickenbach
gegen 20:15 Uhr an und forderten einen zufällig anwesenden Zeugen
auf, einen Notruf abzusetzen. Den Verletzten legten sie auf dem
Bürgersteig ab, zwei der Täter flüchteten mit dem Fahrzeug, der
Dritte blieb bei dem Verletzten. Letzterer erlag noch vor Ort seinen
Verletzungen.

Die Befunde der rechtsmedizinischen Untersuchung des
amerikanischen Ehepaares und das ausführliche Obduktionsgutachten des
Leichnams des Verstorbenen bestätigen die Angaben des amerikanischen
Ehepaares ebenso wie die weiteren durch die Polizei am Tatort
gesicherten Spuren. Beide Ehepartner erlitten multiple Prellungen und
Hautabschürfungen. Die konkrete Verteidigung war erforderlich, um die
Auseinandersetzung um der eigenen Sicherheit und der der Familie
willen schnell und für die Familie risikolos zu beenden. Das Handeln
des amerikanischen Familienvaters war durch Notwehr bzw. Nothilfe
gerechtfertigt. Daher wurde das gegen ihn eingeleitete Verfahren
wegen Körperverletzung mit Todesfolge eingestellt.

Die Ermittlungen gegen die drei in Untersuchungshaft befindlichen,
dringend des versuchten Raubüberfalls auf die amerikanische Familie
Tatverdächtigen sind noch nicht abgeschlossen. Über den Abschluss des
Ermittlungsverfahrens werde ich zu gegebener Zeit unterrichten.

Weingardt Leitende Oberstaatsanwältin

Aus technischen Gründen erfolgte die Veröffentlichung der
Pressemeldung über das Polizeipräsidium Westpfalz.




Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Zweibrücken

Telefon: 06332-805-0
E-Mail: stazw(at)genstazw.jm.rlp.de
www.stazw.justiz.rlp.de

Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 08.05.2019 - 16:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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