Das Polizeipräsidium Reutlingen warnt erneut vor Betrügern, die sich als Polizeibeamte ausgeben!
Landkreise Reutlingen/Esslingen/Tübingen
(ots) - Landkreise Reutlingen/Esslingen/Tübingen
Immer wieder treiben Betrüger ihr falsches Spiel mit arglosen,
vorwiegend älteren Menschen und bringen sie um ihre Ersparnisse,
Schmuckstücke sowie Wert- oder Kunstgegenstände. Die Täter geben sich
als Polizisten oder andere Amtspersonen aus und täuschen durch
technische Manipulationen oftmals vor, über den Polizeinotruf "110"
oder andere Behördenleitungen anzurufen. Dabei erscheint
fälschlicherweise tatsächlich im Display die "110" mit einer
Ortsvorwahl oder eine tatsächlich existente Behördenleitung. Die
Kriminellen behaupten gegenüber ihren Opfern, diese würden alsbald
von Einbrechern heimgesucht, die es auf ihr Bargeld und ihre
Wertgegenstände abgesehen haben. Sie gaukeln vor, dass Geld und
Wertsachen weder zu Hause noch auf der Bank sicher seien. Schließlich
kündigen sie an, einen "Polizisten" in Zivil vorbei zu schicken, der
Geld und Wertsachen zur sicheren Verwahrung abholt, oder sie fordern
ihre Opfer dazu auf, Geld ins Ausland zu überweisen.
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Reutlingen gehen
derzeit wieder nahezu täglich zahlreiche Anzeigen ein, bei denen
versucht wurde, gerade ältere Menschen um ihr Erspartes zu prellen.
Die Taten ereigneten sich in allen Gemeinden in den Landkreisen
Reutlingen, Esslingen und Tübingen.
Das Polizeipräsidium Reutlingen warnt vor diesen Betrüger und rät:
Die Polizei ruft Sie niemals unter dem Polizeinotruf 110 an.
Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie den
Hörer auf, so werden Sie die Betrüger los.
Werden Sie misstrauisch
o bei Forderungen nach schnellen Entscheidungen,
o bei Kontaktaufnahme mit Fremden sowie
o bei Forderungen nach persönlichen Daten, Bargeld, Schmuck oder
Wertgegenständen.
o wenn an Ihre Zivilcourage appelliert und auf Ihre angebliche
Bürgerpflicht hingewiesen wird, der "Polizei" zu helfen.
o wenn auf einen bevorstehenden Einbruch oder auf einen
angeblichen Haftbefehl hingewiesen wird und angeblich eine
Geldzahlung zur Abwendung notwendig ist.
o wenn sie zum Kauf eines angeblich sicheren Mobiltelefons
aufgefordert werden oder Ihnen der Anrufer gar ein solches zur
Verfügung stellen möchte.
Übergeben oder überweisen Sie nie Geld einem Fremden, egal für wen
er sich ausgibt oder in wessen Auftrag er angeblich handelt.
Geben Sie keine Auskünfte über Ihre persönlichen und finanziellen
Verhältnisse.
Notieren Sie sich auf jeden Fall die Telefonnummer des Anrufers
und überprüfen Sie seine Angaben mit Hilfe Ihrer Angehörigen. Wenn
jemand wirklich Hilfe benötigt, wird er Verständnis dafür haben, wenn
Sie sein Anliegen überprüfen und jemanden zu Rate ziehen.
Fragen Sie auch genau nach, wenn sich ein unbekannter, angeblicher
Angehöriger oder Bekannter meldet und von sich aus seinen Namen nicht
nennt. Bieten Sie dem Anrufer auf keinen Fall einen Namen an, den er
dann nutzen kann, um weiter Ihr Vertrauen zu erschleichen.
Wenn sich der Verdacht ergibt, dass es sich um einen
betrügerischen Anruf handelt, wählen Sie unverzüglich die 110 und
teilen den Sachverhalt der Polizei mit. Benutzen Sie nicht die
Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den Tätern landen.
Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie
vertrauen.
Das Polizeipräsidiums Reutlingen hat in eigens produzierten Videos
einen solchen Anruf nachgestellt und gibt Tipps und Hinweise, um
mögliche Opfer aber insbesondere auch die Angehörigen der oft älteren
Geschädigten zu sensibilisieren.
Das Video ist im Internet auf der Homepage des Polizeipräsidiums
Reutlingen unter https://ppreutlingen.polizei-bw.de, der
Facebook-Seite des Polizeipräsidiums Reutlingen unter
facebook.com/PolizeiReutlingen und auf Twitter bei
twitter.com/PolizeiRT zu finden.
Ein begleitender Text mit Warn- und Verhaltenshinweisen ergänzt
das Video und gibt Handlungssicherheit, um in Zukunft Straftaten mit
dieser Masche bereits im Keim zu ersticken. Weitere Tipps und
Informationen zum Schutz vor diesen Betrügern finden sich auch unter
www.polizei-beratung.de (cw)
Rückfragen bitte an:
Christian Wörner (cw), Telefon 07121/942-1102
Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 09.05.2019 - 16:03 Uhr
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