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Gezielte Zollkontrollen auf Großbaustellen/ Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Bauhaupt- und Baunebengewerbe überprüft

ID: 2124918

(ots) -
Um 07:00 Uhr morgens am Donnerstag wurde die erste von insgesamt
drei Großbaustellen in der Heilbronner Innenstadt durch Einsatzkräfte
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn
überprüft. Letzte Prüfungen im gesamten Hauptzollamtsbezirk des
Einsatztags endeten gegen 17:00 Uhr am Standort Tauberbischofsheim.

Bei der groß angelegten Prüfung, die bundesweit als dritte
Schwerpunktprüfung des Jahres zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
der illegalen Beschäftigung angesetzt war, beteiligten sich alle
verfügbaren Kräfte der beiden FKS-Standorte Heilbronn und
Tauberbischofsheim. Derartige Schwerpunktprüfungen sind
Präventivmaßnahmen. Sie sollen helfen, die gesellschaftliche
Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu senken und
zu einem erhöhten Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung führen.

Auf Grundlage §§ 2 ff. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 16
Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 14 Mindestlohngesetz überprüften
die Ermittlungsbeamten u.a., ob die vor Ort angetroffenen
Arbeitnehmer ordnungsgemäß bei den Sozialkassen angemeldet sind und
im Falle ausländischer Personen gültige Aufenthalts- bzw.
Arbeitserlaubnisse haben, keine Fälle von Scheinselbstständigkeit
vorliegen und ob die eingesetzten Arbeitskräften bestehende
Mindestlöhne ausbezahlt bekommen.

Neben den Arbeitsverhältnissen auf drei Heilbronner Großbaustellen
im Stadtgebiet waren weitere Objekte in Bad Mergentheim, Crailsheim
und auch in Schwäbisch Hall Gegenstand der Schwerpunktprüfung im
Hauptzollamtsbezirk. Diese Prüfungen wurden von den Einsatzkräften
des Standorts Tauberbischofsheim vorgenommen. "Bei der Auswahl der
Objekte haben wir versucht, alle Baustadien zu bedenken und somit
alle Branchen des Baugewerbes abzudecken", erklärt die
Einsatzleiterin am Standort Heilbronn Hintergründe zur Maßnahme.





Kontrolliert wurden auf den drei Heilbronner Objekten insgesamt
182 abhängig Beschäftigte aus 40 verschiedenen Betrieben. Zusätzlich
wurden auf diversen kleinen und mittleren Objekten im
Main-Tauber-Kreis und dem Landkreis Schwäbisch Hall weitere 85
Arbeitnehmer aus 36 unterschiedlichen Betrieben überprüft.

Weitere Nachforschungen sind dabei noch in insgesamt 27 Fällen
erforderlich, da sich bei der Prüfung Hinweise auf mögliche
Mindestlohnverstöße (in zehn Fällen), mögliche Beitragsvorenthaltung
nach § 266a Strafgesetzbuch (in fünf Fällen), mögliche
Scheinselbständigkeit (in fünf Fällen) ergeben haben und in einem
weiteren Fall Hinweise auf illegale Ausländerbeschäftigung entdeckt
wurden. Ferner sind in sechs Fällen weitere Prüfungen erforderlich,
ob arbeitnehmerentsenderechtliche Vorgaben beachtet wurden.

Für die erforderlichen weiteren Prüfungen haben die Einsatzkräfte
in über 20 Fällen Geschäftsunterprüfungen begonnen. Dreimal hat der
Zoll in Heilbronn Verwarnungsgelder in Höhe von jeweils 35 Euro wegen
nicht mitgeführter Identitätspapiere noch vor Ort erhoben.

Zusatzinformationen:

Im vergangenen Jahr prüfte die Finanzkontrolle des Hauptzollamts
Heilbronn insgesamt 767 Arbeitgeber in von illegaler Beschäftigung
und Schwarzarbeit besonders stark betroffenen Branchen, wie
beispielsweise im Bauhaupt- und Baunebengewerbe oder dem Gaststätten-
und Beherbergungsgewerbe. Ergebnis der Prüfungen waren u.a. 1.487
eingeleitete Strafverfahren und 979 eingeleitete Bußgeldverfahren.
Die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen aus dem Bereich der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit belief sich auf über 34 Jahre und die
Summe der durch den Ahndungsbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
festgesetzten Geldbußen überstieg 1.000.000 Euro.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 09.05.2019 - 19:00 Uhr
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