Willstätt - Getrübte Freuden
(ots) - Ein offensichtlich in missliche Lage geratener
PKW nahe einer Grillstelle beim Willstätter Baggersee weckte am
Donnerstagmorgen das Interesse einer Streifenwagenbesatzung des
Polizeipostens Appenweier. Offenbar war der Citroen einer 49-Jährigen
in der zurückliegenden Nacht dorthin gefahren, dann aber aus zunächst
unbekannten Gründen zurückgelassen worden. Die fachkundige
Spurensuche der Beamten offenbarte dann nicht zuletzt anhand
vorgefundener Hinterlassenschaften, dass die Abgeschiedenheit des
besuchten Parkplatzes offenbar bewusst aufgesucht worden war, um sich
ungestört bei einem nächtlichen Schäferstündchen zu vergnügen.
Allerdings erwies sich die Auswahl des Stellplatzes als etwas
übereilt, denn angesichts der bevorstehenden Freuden hatten die
Insassen vermutlich keinen Blick mehr für den vom Regen aufgeweichten
Untergrund des Waldweges. Die "Beweisaufnahme" der Beamten brachte
ans Licht, dass etliche anschließend unternommene Anstrengungen, das
Vehikel für den Heimweg wieder in Gang zu setzen, vergeblich gewesen
sein müssen: Der Citroen steckte unweigerlich fest und dürfte so die
vorangegangenen Freuden seiner Fahrgäste im Nachgang unerfreulich
getrübt haben. /rs
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781-210
E-Mail: offenburg.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.05.2019 - 16:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2125643
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OG
Stadt:
Willstätt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Willstätt - Getrübte Freuden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).