Mehr als 12.000 Euro Schaden durch Graffiti am Reisezug im Bahnhof Linz - Bundespolizei Trier sucht Zeugen
(ots) - In den späten Abendstunden des 8. Mai 2019
besprühten bisher unbekannte Täter vier Personenwagen eines im
Bahnhof Linz abgestellten Regionalexpresses.
Unter Verwendung des nahezu gesamten Farbspektrums wurden die
Personenwagen, welche auf einem Abstellgleis standen, jeweils auf
einer Fläche von ca. 40 qm verunstaltet.
Die besprühte Fläche ließ 15 Signaturkürzel, sogenannte TAGS,
erkennen. Laut eines Zeugen habe er gegen 21:20 Uhr drei Personen in
unmittelbarer Nähe der abgestellten Wagen bemerkt. Die Zahl der TAGS
könnte ein Hinweis sein, dass es sich um noch mehr Täter gehandelt
haben kann.
Ersten Schätzungen zufolge beträgt die Schadenshöhe ca. 12.500
Euro.
Die Bundespolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und
Strafverfahren eingeleitet. Wer Angaben zu den Tätern oder den
Vorfällen machen kann, wird gebeten, sich bei der
Bundespolizeiinspektion Trier unter 0651 - 43678-0 oder der
kostenfreien Service-Nummer 0800 - 6 888 000 zu melden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0651 - 43678-1009
Mobil: 0175 - 9028191
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
E-Mail: stefan.doehn(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Trier, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.05.2019 - 17:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2125664
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-TR
Stadt:
Linz/Rhein
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mehr als 12.000 Euro Schaden durch Graffiti am Reisezug im Bahnhof Linz - Bundespolizei Trier sucht Zeugen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Trier (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).