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Pressemeldungen der Autobahnpolizei Ahlhorn

ID: 2125796

(ots) - ++ Trunkenheit im Verkehr ++

Am Freitag, 10.05.2019, kontrollierten Beamte des
Autobahnpolizeikommissariats Ahlhorn auf der A 1 zwischen dem
Autobahndreieck Ahlhorner Heide und der Anschlussstelle Cloppenburg
in Richtung Osnabrück einen Pkw aus Osnabrück. Der Ereignisort liegt
im Bereich der Gemeinde Emstek, Landkreis Cloppenburg.

Im Rahmen der Kontrolle des Pkw aus Osnabrück fiel dem Beamten
Alkoholgeruch in der Atemluft des 38 Jahre alten Fahrers auf. Ein
durchgeführter Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration
von 1,32 Promille. Daher wurde die Entnahme einer Blutprobe beim
Fahrer angeordnet. Ein Führerschein konnte nicht einbehalten werden,
weil der Pkw-Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.
Weiterhin lag gegen den Fahrer ein Zahlungshaftbefehl vor. Nachdem
der haftbefreiende Geldbetrag gezahlt worden war, konnte der
38jährige Osnabrücker seine Fahrt am Bahnhof in Ahlhorn mit der Bahn
fortsetzen.

.

++ Fahren ohne Fahrerlaubnis ++

Am Samstag, 11.05.2019, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei
Ahlhorn, gegen 00:50 Uhr, auf der A 1 zwischen den Anschlussstellen
Wildeshausen-Nord und Wildeshausen-West in Richtung Osnabrück einen
Pkw aus dem Landkreis Vechta. Der Kontrollort liegt im Bereich der
Gemarkung Wildeshausen, Landkreis Oldenburg.

Im Rahmen der durchgeführten Fahrzeugkontrolle stellten die
Beamten fest, dass die 21 Jahre alte Pkw-Fahrerin aus Lohne keinen
Führerschein vorzeigen konnte. Eine Überprüfung ergab, dass sie auch
nicht in Besitz einer solchen ist und somit zwangsläufig auch kein
Fahrerlaubnisdokument vorzeigen konnte. Gegen die junge Fahrerin
wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ihr wurde sowohl die
Weiterfahrt als auch das zukünftige Fahren von Kraftfahrzeugen
untersagt. Die Fahrt mit dem Fahrzeug wurde dann von einem anderen




Fahrzeuginsassen vorgesetzt.




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Datum: 11.05.2019 - 10:08 Uhr
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