Darmstadt: Polizei kontrolliert Minibusse / In fünf Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt
(ots) - Zusammen mit Kollegen der Polizei Koblenz und
Karlsruhe haben Beamte der Verkehrsinspektion am Sonntag (12.05.)
Minibusse auf Autobahnen rund um Darmstadt kontrolliert. Die
Fahrzeuge mit bis zu neun Sitzplätzen, die im gewerblichen
Personenverkehr eingesetzt werden, wurden auf das Gelände der
Polizeiautobahn gelotst und hier überprüft. Neben 10 solcher
Minibusse wurde auch ein Reisebus sowie ein Sattelzug kontrolliert.
Ohne Beanstandungen konnten lediglich zwei Minibusse ihre Fahrt nach
der Kontrolle fortsetzen. Insgesamt fünf Fahrzeugen, darunter auch
der Reisebus und der Sattelzug, wurde die Weiterfahrt untersagt.
Ein Minibus mit französischen Kennzeichen hatte für die
Personenbeförderung keine Genehmigung, zudem war die Zulassung
erloschen. Der Fahrer musste eine vierstellige Sicherheitsleistung
aufbringen. Die Passagiere setzten die Fahrt auf andere Art und Weise
fort.
Ingesamt 2.000 Euro Sicherheitsleistung musste der Fahrer eines
rumänischen Minibusses zahlen. Er konnte ebenfalls keine
Beförderungslizenz vorweisen, zudem war in seinem Fahrzeug kein
Fahrtenschreiber eingebaut. Im Anschluss musste der Fahrer seine
Tagesruhezeit von neun Stunden durchführen.
Bei der Durchsuchung eines Minibusses aus Bulgarien stießen die
Beamten auf 4.000 Zigaretten sowie 40 Liter Spirituosen, die dem
Fahrer zuzuordnen waren. Da er jedoch lediglich 800 Zigaretten und 10
Liter Spirituosen in die EU einführen darf, wurde ein Verfahren gegen
ihn eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden vom Hauptzollamt
übernommen. Weiterhin bestand auch für sein Fahrzeug keine
Genehmigung zur Personenbeförderung. Darüber hinaus entdeckten die
Polizisten mehrere technische Mängel an dem Fahrzeug. Die Weiterfahrt
wurde untersagt und der Minibus zur Begutachtung durch einen
Sachverständigen sichergestellt.
Bei dem ebenfalls gestoppten Reisebus erkannten die Einsatzkräfte
gravierende Mängel an der Bremsanlage. Ein Bremszylinder war defekt,
zudem hatte der Fahrer seine Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten.
Die Fahrt war zu Ende, die Beamten erhoben eine vierstellige Summe
zur Verfahrenssicherung.
Der Sattelzug musste ebenfalls beanstandet werden, da er das
Sonntagsfahrverbot missachtete. Eine Ausnahmegenehmigung bestand für
das italienische Unternehmen nicht. Im Rahmen eines
Gewinnabschöpfungsverfahrens erhoben die Polizisten 1.010 Euro.
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Datum: 13.05.2019 - 10:37 Uhr
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