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Zornheim, Fahrer beschädigt geparkte PKW - Restalkohol

ID: 2126575

(ots) - Sonntag, 12.05.2019, 09:25 Uhr

Weil er beim Ausparken zuerst rückwärts und anschließend vorwärts
gegen zwei weitere geparkte PKW gefahren ist und diese beschädigte,
muss ein Autofahrer jetzt seinen Führerschein abgeben. Der 51-Jährige
parkte mit seinem PKW auf dem Netto-Parkplatz in Zornheim. Als er mit
diesem wieder ausparken wollte, stieß er zunächst rückwärts gegen ein
gegenüber geparktes Fahrzeug, wollte anschließend vorwärts fahren und
kollidierte dann mit einem ursprünglich in seiner Reihe geparkten
PKW. Zur Unfallaufnahme wurde die Polizei verständigt. Die
eingesetzten Beamten stellten den Alkoholgeruch bei dem Fahrer fest.
Ein Alco-Test ergab einen Wert von über 1 Promille. Der Führerschein
wurde sichergestellt und eine Blutprobe entnommen. Möglicherweise hat
der Fahrer die Wirkung von Restalkohol unterschätzt. Alkohol baut
sich nur zu ca. 0,1 Promille pro Stunde ab. Wer abends mehrere
alkoholische Getränke zu sich nimmt, kann deswegen morgens noch
deutlich unter Alkoholeinfluss stehen, auch wenn sich dies vielleicht
nicht mehr so anfühlt. Dennoch ist die Wahrnehmung und
Reaktionsfähigkeit noch deutlich eingeschränkt.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131 65-3011 / 3012 / 3013
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Datum: 13.05.2019 - 10:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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