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Ermittlungen des Zolls führen zu Gerichtsentscheidungen

/ Leistungsbetrüger erhält Bewährungsstrafe mit maximaler Bewährungszeit

ID: 2127288

(ots) -
Wegen Leistungsbetrug ist ein 58-Jähriger aus Rastatt aufgrund von
Ermittlungen des Hauptzollamts Karlsruhe zu einer Bewährungsstrafe
von 18 Monaten mit einer maximalen Bewährungszeit von fünf Jahren
verurteilt worden. Das Amtsgericht Rastatt sah es als erwiesen an,
dass der Angeklagte zu Unrecht Arbeitslosengeld II (Hartz 4) bezogen
hat.

Der Verurteilte hatte beim Jobcenter Hartz IV Leistungen bezogen
und gleichzeitig Einnahmen auf mehreren Konten, welche er bei
verschiedenen Banken betrieb, erhalten. So hatte er monatliche
Bareinzahlungen in Höhe von 2.000 Euro auf sein Girokonto getätigt
und diese unmittelbar auf sein Konto nach Großbritannien
transferiert. Die Bankkonten wurden dem Jobcenter pflichtwidrig nicht
gemeldet. Des Weiteren sind Provisionszahlungen und Lohnzahlungen auf
das dem Jobcenter Rastatt unbekannten Bankkontos geflossen. Somit
entstand im Zeitraum von Januar 2013 bis Juni 2017 ein Schaden in
Höhe von 9.000 Euro.

Der Leistungsmissbrauch wurde von Zöllnern der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe im Rahmen einer Anzeige
wegen Geldwäscheverdachts und der nachfolgenden Überprüfungen
aufgedeckt. Der Verurteilte muss das zu viel erhaltene
Arbeitslosengeld II selbstverständlich an das Jobcenter zurückzahlen
und 300 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb eines Jahres
ableisten.

Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Pressesprecherin
Stephanie Henig
Telefon: 0721/3710-328
E-Mail: presse.hza-karlsruhe(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 14.05.2019 - 07:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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