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Zoll prüfte Bauhaupt- und Nebengewerbe; 9 Arbeitnehmer vorläufig festgenommen

ID: 2127318

(ots) -
Am vergangenen Donnerstag und Freitag überprüften insgesamt 117
Zollbeamtinnen und Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Dortmund im Rahmen einer bundesweit durchgeführten
Schwerpunktprüfung Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bauhaupt- und
Nebengewerbe.

Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen
Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das
westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden
insgesamt 316 Personen von 114 Betrieben zu den Arbeitsverhältnissen
befragt.

Bei den Kontrollen ergaben sich 58 Sachverhalte, die weitere
Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im
Einzelnen ergaben sich in

23 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des
Mindestlohnes nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz,

22 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine
Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (davon in
7 Fällen Verdacht auf Scheinselbständigkeit),

10 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne
Arbeitserlaubnis),

3 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die
Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme
verschwiegen haben.

Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befanden sich auch 9
albanische und kosovarische Staatsangehörige, die auf den Baustellen
beschäftigt wurden. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen,
benötigen albanische und kosovarische Staatsangehörige einen
Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Die 9
Männer verfügten über keinen gültigen Aufenthaltstitel.

Die Zöllner nahmen sie daraufhin vorläufig fest.

Es wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen
Aufenthalts gegen die Arbeitnehmer eingeleitet.





Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet nun die
zuständige Ausländerbehörde.

Die Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der
Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von
Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 14.05.2019 - 08:24 Uhr
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