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Zollkontrollen am Bau

ID: 2127524

(ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Saarbrücken überprüfte am 09. Mai das Baugewerbe. 53
Zöllnerinnen und Zöllner im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz
kontrollierten verdachtsunabhängig rund 101 Baustellen und Betriebe.

Die angetroffenen Arbeitnehmer wurden zu ihren
Beschäftigungsverhältnissen befragt. Sie sind verpflichtet Angaben zu
ihren Arbeitgebern, ihren Lohnansprüchen, den Auszahlungsmodalitäten
und der Dauer ihrer Anstellung zu machen.

In 109 Fällen sind weitere Überprüfungen notwendig, weil
Anhaltspunkte für folgende Verstöße vorlagen: -60 x Nichtzahlung des
Mindestlohns -27 x Sozialversicherungsbetrug (Vorenthalten und
Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB) -22 x sonstige
Verstöße

Die Auswertung der Prüfungen dauert noch an. In einigen Fällen
schließt sich eine Geschäftsunterlagenprüfung an. Die dadurch
gewonnenen Erkenntnisse ergänzen die bisherigen Informationen der
Personenbefragungen.

Im Regionalverband Saarbrücken wurden auf einer Großbaustelle drei
Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel vorläufig festgenommen. Sie
wurden beim Arbeiten angetroffen, ohne den dazu notwendigen
Aufenthaltstitel zu besitzen. Die vorläufig festgenommenen Personen
wurden der Polizei übergeben. In den Fällen des illegalen Aufenthalts
wird mit der Ausländerbehörde die Ausreisepflicht der Betroffenen
geprüft.

Zusatzinformation: Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten
Schwerpunktprüfung. Am 09. Mai kontrollierte die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit deutschlandweit das Baugewerbe. Die bundesweiten
Überprüfungen bieten den Zöllnerinnen und Zöllnern die Gelegenheit
überregionale Erkenntnisse zu einer Branche zu gewinnen, die oftmals
Aufschluss über gängige Begehungsformen der Schwarzarbeit geben.





Der bundesweite Mindestlohn im Bauhauptgewerbe beträgt derzeit
12,20 Euro für ungelernte Kräfte (Lohngruppe 1) und 15,20 Euro für
gelernte Kräfte (Lohngruppe 2).

Die vorläufig festgenommen Personen werden durch den Zoll an die
örtlich zuständige Polizeidienststelle übergeben. Bei den drei
angetroffenen ausländischen Arbeitnehmern handelte es sich um
Personen aus dem Raum Balkan.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen ausländische
Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer
Tätigkeit berechtigt. Alle Drei verfügten über keinen gültigen
Aufenthaltstitel.

Die Zöllner nahmen daraufhin die drei Männer vorläufig fest.

Es wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts
gegen die drei Arbeitnehmer eingeleitet. Sie wurden noch im Anschluss
an die Maßnahme mithilfe eines Dolmetschers vernommen.

Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet nun die
zuständige Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der
Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von
Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Saarbrücken
Pressesprecher
Dominik Brach
Telefon: 0681-501-6126
E-Mail: presse.hza-saarbruecken(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 14.05.2019 - 11:00 Uhr
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