Alkoholisierte Jugendliche im Bereich des Bürgerparks/phanTECHNIKUMs
(ots) - Bereits am zurückliegenden Freitagabend wurde die
Polizei in Wismar über unzulässigen Lärm durch das Abspielen lauter
Musik und Zerwerfen von Glasflaschen im Bereich des Festplatzes am
Bürgerpark/vor dem phanTECHNIKUM informiert.
Die eingesetzten Beamten stellten vor Ort circa 50 Personen, von
denen der überwiegende Teil 14 - 17 Jahre alt war, fest. Etwa 1/3
aller Personen war alkoholisiert, darunter mehrere Jugendliche unter
16 Jahren. Eine 15-Jährige war mit 1,66 Promille derart
alkoholisiert, dass sie durch einen Rettungswagen ins Krankenhaus
gebracht werden musste. Andere weniger stark alkoholisierte
Jugendliche wurden an deren Eltern übergeben. Der Rest der
Personengruppe erhielt einen Platzverweis für diesen Bereich. Die
Polizei hat Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachtes der
Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche eingeleitet.
Der Bürgerpark ist am Tage ein beliebter Begegnungsort für
Familien. Am Abend wird der Park sowie die angrenzende Festwiese bzw.
der Bereich vor dem phanTECHNIKUM zu einem beliebten Anlaufpunkt für
Jugendliche. Die Hansestadt Wismar hat seit Mitte April einen
Sicherheitsdienst mit der Bestreifung des Bürgerparks zu Abend- und
Nachtzeiten beauftragt. Deren erste Berichte bestätigen unter anderem
das, was viele Besucher des Bürgerparks bereits selbst feststellen
mussten. Glasscherben und sonstiger Müll verschmutzen große Teile des
Parks und machen diesen dadurch für Kinder in Teilen unbespielbar.
Die Polizei in Wismar rechnet insbesondere an den beiden
bevorstehenden Jugendweihewochenenden damit, dass in und um den
Bürgerpark vermehrt Jugendliche in Feierlaune anzutreffen sein
werden. Daher werden die Beamten des Polizeihauptreviers Wismar
diesen Bereich verstärkt bestreifen. Ziel der Polizei soll dabei
nicht sein, das Feiern zu unterbinden. Das Hauptaugenmerk liegt
hierbei auf der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen, insbesondere
zum Thema Alkohol. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen dürfen
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
Alkohol in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht konsumieren.
Die Polizei bittet Eltern darum, Jugendliche auf die Gefahren des
Genusses von Alkohol hinzuweisen und somit zu einem bewussten Umgang
mit Alkohol zu sensibilisieren.
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Datum: 14.05.2019 - 13:52 Uhr
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