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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und Bundespolizei: Chef bezahlt Geldstrafe für Angestellten

ID: 2127909

(ots) - Eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verhinderte
am Sonntagabend (12.05.2019) der Chef eines 34-jährigen Mannes.
Beamte der Bundespolizei kontrollierten den ungarischen
Staatsangehörigen gegen 18.55 Uhr im Stuttgarter Hauptbahnhof im
Rahmen einer Personenkontrolle. Hierbei stellten die Bundespolizisten
fest, dass der bereits wegen eines Vergehens gegen das
Betäubungsmittelgesetz verurteilte 34-Jährige von der
Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem Vollstreckungshaftbefehl
gesucht wurde, da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlt hatte.
Sein Chef beglich die geforderte Strafe für seinen Angestellten,
sodass diesem eine Ersatzfreiheitsstrafe erspart blieb. Der in
Stuttgart wohnende 34-Jährige muss allerdings erneut mit einem
Strafverfahren rechnen: Die eingesetzten Beamten fanden bei der
Durchsuchung des Mannes Betäubungsmittel auf.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw

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Datum: 14.05.2019 - 15:09 Uhr
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