Polizei kontrolliert den gewerblichen Güterverkehr
- Nach einer Vielzahl von Verstößen müssen Unternehmen jetzt mit Einziehungsverfahren rechnen
(ots) -
Die Verkehrsdirektion Koblenz führte am Dienstag, 14.05.2019 in
der Zeit zwischen 09:00 bis 15:00 Uhr auf der BAB 61, Parkplatz
"Struth", eine großangelegte Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs
durch. Die Kontrollmaßnahme der Schwerverkehrskontrollgruppe der
Verkehrsdirektion wurde durch weiteres kontrollerfahrenes Personal
anderer Polizeipräsidien aus Rheinland-Pfalz unterstützt. Insgesamt
waren 47 Beamte im Einsatz.
Einen besonderen Fokus legten die Kontrolleure auf
Verkehrsverstöße, deren Begehung den Unternehmen wirtschaftliche
Vorteile verschaffte. Festgestellte Verstöße wurden in solchen Fällen
stringent dokumentiert und vermögensabschöpfende Maßnahmen auf der
Basis von Einziehungsverfahren bei der zuständigen Ahndungsbehörde
angeregt. Das Ziel eines solchen Verfahrens soll sein, den Firmen
rechtswidrig erlangte Vorteile zu nehmen und diese finanziell wieder
so zu stellen, wie es vor der unerlaubten Handlung war.
Im Laufe des Kontrolltages wurden insgesamt 37 LKW auf die jeweils
für die Beförderungsart einzuhaltenden Vorschriften überprüft. Das
Resümee der Kontrolltages: Es mussten 13 der kontrollierten Fahrzeuge
beanstandet werden.
Die Beanstandungen umfassten 15 Anzeigen aus verschiedenen
Bereichen des Verkehrsrechts, wie etwa Geschwindigkeitsübertretungen,
Überladungen, Ladungssicherungsverstöße oder technische Mängel. Neben
4 Mängelberichten und 7 Verwarnungen wurden weiterhin 12
Kontrollberichte erforderlich, da durch das Fahrpersonal gegen die
gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten verstoßen wurde.
Bei insgesamt 12 Fahrzeugen waren die festgestellten Verstöße so
gravierend, dass eine unmittelbare Untersagung der Weiterfahrt
angeordnet werden musste. Zudem wurde in insgesamt 3 Fällen von
Fahrzeugführern eine Sicherheitsleistung einbehalten, da diese keinen
Wohnsitz in Deutschland hatten.
Bei 6 kontrollierten Fahrzeugen stellten die Kontrolleure fest,
dass die transportführenden Unternehmen erhebliche finanzielle
Vorteile verbuchen konnten, obwohl die Transportdurchführung, etwa
durch Überladung oder Schwertransportdurchführung ohne gültige
Erlaubnis, nicht gesetzeskonform erfolgte. Diese Unternehmen müssen
jetzt mit Einziehungsverfahren, und somit möglicherweise mit dem
Verlust des gesamten Frachtlohnes, rechnen.
Rückfragen bitte an:
Verkehrsdirektion Koblenz
PHK Udo Humberg
Telefon: 0261-103-3355
www.polizei.rlp.de/vd.koblenz
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Datum: 14.05.2019 - 15:37 Uhr
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