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Rinteln - Verkehrssicherheitswoche Tag 2

ID: 2127969

(ots) -
(mob) Am zweiten Tag der Verkehrssicherheitswoche lag der
Schwerpunkt auf der Überwachung von Zweirädern. In den Morgenstunden,
sowie am Mittag standen dazu insbesondere Kleinkrafträder (Mofas und
Roller bis 45km/h) im Vordergrund. Mit dabei war der Rollenprüfstand
der Polizei, welcher in der Lage ist, gerichtsverwertbar die
Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge zu messen. Eine ältere
Fahrzeugführerin muss sich nun auf ein Strafverfahren aufgrund des
Fahrens ohne Fahrerlaubnis einrichten. Sie fuhr einen 45er Roller und
war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Sie dachte, dass sie
aufgrund ihres Alters diese nicht benötige. An dieser Stelle sei
daran erinnert, dass Personen, welche 1965 oder früher geboren sind,
lediglich eine Mofa ohne Führerschein führen dürfen. Diese müssen ihr
Alter dann im Rahmen einer Verkehrskontrolle beispielsweise anhand
eines Bundespersonalausweises aber auch nachweisen können. Die oben
genannte Verkehrsteilnehmerin hätte daher, um dieses Recht für sich
in Anspruch nehmen zu können, den 45er Roller auf 25km/h drosseln und
einen Nachweis über die Drosselung mitführen müssen.

Bei den weiteren Kontrollen konnte zudem festgestellt werden, dass
insbesondere bei jungen Menschen, Motocross-Krafträder mit 125ccm
derzeit besonders beliebt sind. Trend ist hier, dass die Spiegel
entweder mittig des Lenkers angebracht werden und somit ein
zurückschauen nahezu unmöglich gemacht wird, sowie das Abmontieren
eines oder gar beider Spiegel. Dies ist jeweils nicht zulässig und
kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, indem die
Verkehrssicherheit durch unzureichende Sicht nach hinten
beeinträchtigt wird. Dazu seien hier kurz die geltenden Vorschriften
genannt: Ab Baujahr 01.01.90 und einer VMax schneller als 100 km/h,
sind 2 Spiegel vorgeschrieben. Einer EG-Richtlinie entsprechend muss




die Spiegelfläche 69 cm² sein. Ein runder Spiegel soll nicht weniger
als 94 mm im Durchmesser betragen und bei einem nicht runden
Rückspiegel muss auf der Spiegelfläche ein Kreis mit einem
Durchmesser von 78 mm beschrieben werden können. Von der
Fahrzeugmitte ist ein Abstand zu den Spiegeln von mindestens 28 cm
vorgeschrieben. Auch der Blickwinkel von Auge zu Spiegel darf 55°
(gemessen von der Waagerechten) nicht überschreiten. Nur wer diese
Bestimmungen einhält ist ordnungsgemäß im Straßenverkehr unterwegs.

Ebenfalls im Trend liegt, die Kennzeichen in einem nicht
zulässigen Winkel am Motorrad zu montieren. Der Winkel hat 30 Grad
nicht zu überschreiten und stellt bei Zuwiderhandlung eine
Ordnungswidrigkeit dar. Steigt der Winkel über 50 Grad und die
Erkennbarkeit ist aufgrund dessen beispielsweise aus Sicht eines
hinterherfahrenden Fahrzeugs beeinträchtigt, ist der Anfangsverdacht
eines Kennzeichenmissbrauchs gegeben. Dies stellt eine Straftat dar.
Insbesondere die Eltern der jungen Fahrer, welche häufig als Halter
der Krafträder eingetragen sind, seien an dieser Stelle daran
erinnert, dass für die technischen Veränderungen auch immer der
Halter des Fahrzeugs in Verantwortung genommen wird.

Außerdem wurden durch die Polizei Rinteln Kontrollen im
Stadtgebiet durchgeführt. Dabei wurden diverse Handyverstöße
beobachtet. Der Gesetzgeber stellt dabei bereits das Bedienen
elektronischer Geräte (Handys) unter Strafe. Das in der Hand halten
und tippen oder auch nur das weiterklicken eines Musiktitels auf dem
Smartphone ist somit untersagt. Derzeit wird dieser Verstoß mit einem
Bußgeld von 100EUR und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei
Flensburg bestraft. Auch während des Radfahrens ist eine Bedienung
elektronischer Geräte untersagt und wird mit 50EUR geahndet. Die
Benutzung des Mobiltelefons stellt nach wie vor eine der
Hauptunfallursachen dar, welche gem. der
Verkehrssicherheitsinitiative 2020 besonders kontrolliert werden
sollen, um insbesondere die Zahl schwerer Unfälle zu senken.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Rinteln
Pressestelle
Hasphurtweg 3
31737 Rinteln
Telefon: 05751/95450
E-Mail: pressestelle(at)pi-nbg.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_nienburg_schaumburg
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Datum: 14.05.2019 - 15:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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