Handtaschen-Diebin festgenommen und verurteilt
(ots) - Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens hat
das Amtsgericht Lüdenscheid am heutigen Dienstag eine 22-jährige
Handtaschen-Diebin verurteilt. Sie hatte am Montagmorgen einer
Seniorin beim Einkaufen in Schalksmühle die Handtasche gestohlen.
Eine 76-jährige Kundin eines Supermarktes an der Bahnhofsstraße
hatte ihre Handtasche am Montagmorgen beim Einkaufen in einen
Einkaufsbuggy gesteckt und diesen vorn an ihren Einkaufswagen
gehängt. Einen Augenblick achtete sie nicht auf ihre Tasche.
Plötzlich sah sie, wie die Unbekannte mit ihrer Handtasche
davonrannte. Sie schrie um Hilfe. Ein 42-jähriger Kunde beobachtete
den Diebstahl. Er reagierte blitzschnell. Er verlor die Diebin
zunächst aus den Augen, erblickte sie aber im Eingangsbereich des
Supermarktes wieder und hielt sie fest. Eine Mitarbeiterin entdeckte
die weggeworfene Handtasche samt Geldbörsen und Handy in einem Gang.
Die Polizei nahm die 22-jährige Bulgarin, die keinen festen Wohnsitz
in Deutschland hat, vorläufig fest und brachte sie im Gewahrsam in
Lüdenscheid unter.
Von dort kam sie am Dienstag gegen Mittag direkt vor Gericht. Im
Rahmen eines beschleunigten Verfahrens können Beschuldigte sehr
zeitnah angeklagt werden. Dies ist u. a. möglich bei kleineren
Eigentumsdelikten und bei klarer Beweislage bzw. wenn die
Tatverdächtigen geständig sind. Das Amtsgericht Lüdenscheid
verurteilte die junge Frau zu 60 Tagessätzen a 15 Euro Geldstrafe.
Sie konnte das Gericht anschließend verlassen und kündigte an, sofort
wieder nach Bulgarien auszureisen.
Sollte sie die Geldstrafe nicht bezahlen, kann ein Haftbefehl
ausgestellt werden. Der würde dann, sobald die Frau wieder nach
Deutschland einreist und aufgegriffen wird, vollstreckt.
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Datum: 14.05.2019 - 15:54 Uhr
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